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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Platin Mitglied
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    Das macht keinen Sinn, da es de facto die Aktivzeit in der Rufbereitschaft abschaffen würde. Jeder Arbeitgeber würde die dann ja als Bereitschaftsdienst (d.h. mit 60-95% bezahlt) statt als Aktivzeit (100% + Überstundenvergütung + Fahrtzeiten) werten.

    Ansonsten würde ich vermuten, dass sich Ruhezeiten von gerade mal fünf Stunden ziemlich sicher auf die Gesundheit niederschlägt. Sprich: Wenn du morgens nach 5h Ruhezeit (d.h. 3-4 Stunden Schlaf) nicht in der Lage bist 100% Arbeitsleistung zu erbringen, bist du (zum Schutz der Patienten und des Arbeitgebers vor potentiellen Behandlungsfehlern) verpflichtet, dich krank zu melden...
    Geändert von Mano (21.07.2019 um 17:59 Uhr)



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  2. #17
    Ldr DptoObviousResearch
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    Wann muss die Arbeitszeit vorbei sein, damit ein Mitarbeiter nach Bereitschaftsdienst am nächsten Tag zum Dienst antanzen kann? Genau...
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    10 stunden? Wenn nein, wieso nicht?



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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Im Zweifel könnte man mal die Gewerbeaufsicht bzw. den zuständigen Gewerbearzt fragen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #20
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    Zitat Zitat von Mano Beitrag anzeigen
    Das macht keinen Sinn, da es de facto die Aktivzeit in der Rufbereitschaft abschaffen würde. Jeder Arbeitgeber würde die dann ja als Bereitschaftsdienst (d.h. mit 60-95% bezahlt) statt als Aktivzeit (100% + Überstundenvergütung + Fahrtzeiten) werten.

    Ansonsten würde ich vermuten, dass sich Ruhezeiten von gerade mal fünf Stunden ziemlich sicher auf die Gesundheit niederschlägt. Sprich: Wenn du morgens nach 5h Ruhezeit (d.h. 3-4 Stunden Schlaf) nicht in der Lage bist 100% Arbeitsleistung zu erbringen, bist du (zum Schutz der Patienten und des Arbeitgebers vor potentiellen Behandlungsfehlern) verpflichtet, dich krank zu melden...
    Sehe ich auch so. Wurde mir auch partiell von Kollegen ans Herz gelegt, aber Krankmeldung ist natürlich keine Dauerlösung.

    Allerdings wurde ja auch schon das Thema "Erfassung der Arbeitsbelastung" angesprochen und hierbei wurde in der Abteilung wohl tatsächlich alles Mögliche dokumentiert, um den per se indizierten Schichtdienst zu umgehen.

    Meine masochistische Leidenstendenz ist jedenfalls nicht groß genug, um sowas aus Dauer mitzumachen. Würde die Kündigung nicht schon eingereicht sein, wären Gewerbeaufsicht oder ähnliche Instanzen sicher eine Option, aber so gilt das dann wohl diesen Kram die Restzeit noch mitzumachen und die nächste Stelle besser auszusuchen..



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