teaser bild
Seite 3 von 8 ErsteErste 1234567 ... LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 38
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Und die Frage der Vergütung des Bereitschaftsdienstes kann nochmal komplett anders gelagert sein als die Ruhezeit in einer Rufbereitschaft
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #12
    Ldr DptoObviousResearch
    Registriert seit
    26.07.2006
    Ort
    mit drei Buchstaben
    Semester:
    ca. 25.000
    Beiträge
    2.482
    Ich zitiere aber nicht das Urteil in seiner Gesamtheit, sondern nur eine Randnummer auf die es ankommt. Bundesgerichte entscheiden immer nur en passant den Fall und treffen dabei grundsätzliche Aussagen (lies § 543 II ZPO).

    Die entscheidende Passage lautet:
    [c) Der Arbeitgeber darf grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat (vgl. Senat 4. Dezember 1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1, zu II 2 der Gründe). Er darf also entweder Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Überstunden anordnen und ist auch berechtigt, die in einem Dienstplan im Voraus getroffene Anordnung zu ändern. Statt der zunächst dienstplanmäßig vorgesehenen Rufbereitschaft darf er somit Überstunden anordnen (vgl. Senat 26. November 1992 - 6 AZR 455/91 - BAGE 72, 26, 28).

    Darf er die eine Form der Arbeitsleistung mit der anderen substituieren, so gilt das in jede Richtung, solange deren Voraussetzungen eingehalten werden.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  3. #13
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
    Registriert seit
    14.03.2007
    Beiträge
    4.543
    @autolyse : Heisst das im Umkehrschluss, dass der Arbeitgeber einen 24h Dienst anstatt Regeldienst anordnen kann? Ich dachte mit Erstellung des Dienstplanes wäre das Direktionsrecht des Arbeitgebers verwirkt?



  4. #14
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
    Registriert seit
    02.02.2003
    Ort
    Münster
    Beiträge
    11.500
    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Ich zitiere aber nicht das Urteil in seiner Gesamtheit, sondern nur eine Randnummer auf die es ankommt. Bundesgerichte entscheiden immer nur en passant den Fall und treffen dabei grundsätzliche Aussagen (lies § 543 II ZPO).

    Die entscheidende Passage lautet:
    [c) Der Arbeitgeber darf grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat (vgl. Senat 4. Dezember 1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1, zu II 2 der Gründe). Er darf also entweder Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Überstunden anordnen und ist auch berechtigt, die in einem Dienstplan im Voraus getroffene Anordnung zu ändern. Statt der zunächst dienstplanmäßig vorgesehenen Rufbereitschaft darf er somit Überstunden anordnen (vgl. Senat 26. November 1992 - 6 AZR 455/91 - BAGE 72, 26, 28).

    Darf er die eine Form der Arbeitsleistung mit der anderen substituieren, so gilt das in jede Richtung, solange deren Voraussetzungen eingehalten werden.
    Ich verstehe das so, dass die Zeiten (das Zeitfenster) des Dienstes vorgegeben sind, wohl aber nicht der Inhalt.

    Dh. als Anästhesistin und Notärztin kann mir am Vortag mitgeteilt werden, dass aus einem 24h Notarzt-Dienst mit 8h Arbeitszeit und 16h Bereitschaftsdienst in eine 8h OP-Schicht und dann anschliessend 16h Bereitschaftsdienst im Notarztdienst umgewandelt wird. Oder ein anders gearteter Rufdienst oder Präsenzdienst sich an 8h Regelarbeitszeit anschliesst als der geplante. ZB eine 8h Intensivschicht statt eines 12h Rufdienstes. Solang die Ruhezeiten zum nächsten Dienst stimmen ist dieses Direktionsrecht dem Arbeitgeber frei.
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



  5. #15
    Ldr DptoObviousResearch
    Registriert seit
    26.07.2006
    Ort
    mit drei Buchstaben
    Semester:
    ca. 25.000
    Beiträge
    2.482
    Genauso ist es. Die Zeit ist fest (schon alleine, weil in Krankenhäusern der Dienstplan im Regelfall mitbestimmt ist (außer in der Pseudomitbestimmung der Kirchen)), aber der Inhalt und die Form der Arbeitsleistung kann geändert werden.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



Seite 3 von 8 ErsteErste 1234567 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook