Hmm. bin nicht sicher, ob ich dich verstehe.
Bei mir in Bayern (BÄV) steht folgendes auf der Internetseite:
und weiter:Mitglieder, die neben regelmäßigen Einkünften aus einem Angestelltenverhältnis auch sonstige Einkünfte aus selbständiger ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Tätigkeit erzielen, haben für diese nach Maßgabe von § 26 Abs. 2 der Satzung einen Pflichtbeitrag zu entrichten.
Du hast also deine Nebentätigkeiten als Angestelltenverhältnis schriftlich angegeben? Normalerweise müsste dann aber ja dein Arbeitgeber (welcher dir die Honorararzttätigkeit bezahlt) auch den AG-Anteil zahlen. Das tut er ja nicht, oder?Der Pflichthöchstbeitrag ist auf den 2,0fachen Höchstbeitrag der Deutschen Rentenversicherung Bund begrenzt. Dies sind in 2019 29.898,00 EUR (West) bzw. 27.453,60 EUR (Ost).
(§ 27 der Satzung)
In meiner simplen Vorstellung würde ich einfach mit der ÄV telefonieren und das berichtigen. Und die Einkünfte eben jährlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit deklarieren.
Also man muss schon diese Einkünfte angeben. Und erhält einmal jährlich eine Übersicht bzw. loggt sich auf dem Portal ein, dort kann man alle seine Beitragszahlungen einsehen. Ich habe über die letzten Jahre alle meine Einkünfte wie im Steuerbescheid aufgeführt (! - sollte man also abwarten bis der da ist, da man sonst ggf. zu viel angibt) angegeben und noch nie Probleme bekommen.