teaser bild
Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 13
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    26.02.2012
    Beiträge
    18

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Versicherungswirrwahn - um genau zu sein zur Ärzteversicherung.
    Ich habe mich für meinen Nebenjob von der DRV befreien lassen und bin in die Ärzteversicherung eingetreten. Bei meinem Nebenjob bin ich als Honorararzt tätig und naiverweise dachte ich, dass ich dann nicht zahlen müsste.
    Naja, jetzt kam die Nachzahlungsaufforderung

    Bei diesem Nebenjob verdiene ich durchschnittlich (in manchen Monaten könnte es mehr sein) unter 400€.
    Ich würde gerne wissen, ob mich deshalb von der Ärzteversorgung befreien lassen kann für diesen Job, da es ja quasi mein Minijob ist und das Geld gerne für mich hätte nach den Steuern. Bei meiner Assistenzarztstelle zahle ich natürlich bzw. läuft es automatisch durchs Krankenhaus (habe mich ebenso befreien lassen).
    Habe für so eine Art Befreiung kein Formular gefunden und auch in Forum wurde ich nicht fündig.

    Wäre über Hilfe wahnsinnig dankbar! Ruhigen Wochenstart!



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Hast du einen Vertrag als Minijobber oder als freiberufliche Honorarkraft?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    26.02.2012
    Beiträge
    18
    Ich bin dort freiberuflich, müsste also 14% zahlen an die ÄV.



  4. #4
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Das Ausgangsposting ist mir nicht so ganz klar. Ich nehme an, es geht um die Ärzteversorgung und nicht "Ärzteversicherung" und "eintreten" kann man dort genauso wenig wie in die GEZ. Oder geht es doch um was anderes?
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.12.2015
    Ort
    Goro's Lair
    Semester:
    Vor-Hölle
    Beiträge
    322

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber bei mir zumindest läuft das so:

    1. ich habe - wie wohl die meisten - eine normale Angestelltentätigkeit in der Klinik, wofür ich (explizit für diese Stelle) von der DRV zugunsten der Ärzteversorgung befreit bin.
    2. Ich habe ebenfalls mehrere Nebentätigkeiten, wofür ich mich aber nie habe "befreien" lassen und ich habe das auch nicht der ÄV gemeldet.
    3. Was ich immer ausfüllen muss, ist einmal pro Jahr das Formular der Ärzteversorgung, in dem nach weiteren "Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit" gefragt wird. Die muss man angeben. Hier gebe ich den Jahresverdienst der Nebentätigkeiten an und die ÄV berechnet ggf. Nachzahlungen oder sonstiges.

    Mache ich seit 10 Jahren so, nie Probleme gehabt.



Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook