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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das Finanzamt will seinen Teil (gibt nur ein paar Möglichkeiten das z.B. über die Übungleiterpauschale zu umgehen). Was du versteuert hast, ist Grundlage für deinen ÄK-Beitrag. Und was du versteuert hast, ist die Grundlage für die Kohle, die das Versorgungswerk haben will.

    Minijob ist wenn du als Minijobber angestellt bist- und da gibt es eine kuriose Regel, dass du das über die DRV (bzw. Minjobzentrale) rentenversichern kannst, über das Versorgungswerk oder komplett befreit- den Minijob NICHT über das Versorgungswerk laufen zu lassen, hat durchaus Vorteile, wenn du z.B. auf Kur willst. Die DRV wird IMMER die Scheinselbständigkeit feststellen (außer du bist Notarzt im Rettungsdienst). Die Befreiung von denen bekommst du nur wenn du einen Befreiungsantrag gestellt hast, sonst zahlst halt doppelt- für die DRV und das Versorgungswerk.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Achso- die DRV will IMMER deinen Nachweis,dass du wirklich ärztliche tätig bist- die gehen davon aus, dass du es nicht bist.
    Das Versorgungswerk geht immer davon aus, DASS du ärztlich tätig bist.
    Viel Spass in dem Chaos.
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #13
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zusammenfassend: Beide wollen das maximale Geld von dir und wenn du nicht an beide zahlen willst musst du dich selbst drum kümmern.



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