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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Das hab ich für unsere mal versucht. Aber gerade wie z.B. Dienste an/vor Feiertagen bezahlt werden finde ich sehr komisch. Bei uns werden gefühlt nur die Stunden der Feiertage bezahlt, also Dienst von Fr auf Sa (Feiertag) 8:00 gibt entsprechend für 8h den Feiertagszuschlag etc.



  2. #7
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wenn der Feoertgszuschlag für diese Stunden zusätzlich zum normalen Dienstentgelt bezahlt wird, stimmt es doch. Freitag ist kein Feiertag, daher da auch kein Feiertagszuschlag.



  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Frag doch einfach mal bei der entsprechenden Rechnungsstelle nach; die sind auch dazu da, die Fragen der Arbeitnehmer bei Unklarheiten zu beantworten.
    Ggf. kannst du mit denen auch mal einen Termin vereinbaren und dir die Gehaltsabrechnung erklären lassen.
    Wenn eure Klinik groß genug ist, kann man möglicherweise auch mal über eine kleine Fortbildungsveranstaltung dazu nachdenken. So haben wir es vor zwei Jahren mal gemacht und es hat sehr viele Mitarbeitergehirne erhellt
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Die Frage ist zwar nicht ganz zum Thema, aber wisst ihr vielleicht ob es eine Regelung gibt, ab wann spätestens Dienste, Überstunden, usw ausbezahlt werden müssen? Bei mir passiert es nämlich regelhaft, dass ich die entsprechenden Zuschläge erst mit 4-6 Monaten Verspätung bekomme und ich weiß, dass ich kein Einzelfall bin. Im Tarifvertrag habe ich dazu nichts gefunden.



  5. #10
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Kommt auf den nach Tarifvertrag definierten Ausgleichszeitraum an. Wenn der vorbei ist einen Monat später.



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