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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
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    Der ist laut Tarif 3 Monate. Aber das gilt ja dann eigentlich nur für Überstunden. Nicht aber für Dienste.



  2. #12
    Dunkelkammerforscher
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    Stimmt. Mscht es aber kompliziert:
    Zuschläge für Überstunden am Ende des Folgemonats, hier auch die Dienststunden + Zuschläge. Die Überstunden kommen dann nach 4 Monaten.



  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Hallo an alle,

    vielleicht weiß jetzt nach dem Streik und Infoveranstaltungen am 04. Februar doch noch mehr zu u. g. Fragen:

    1. Gibt es eine Frist innerhalb derer Zulagen für Schicht/Feiertage/Nachtarbeit usw. ausgezahlt werden müssen? Bei mir passiert das regelhaft mit mehreren Monaten Verspätung. Da hat man Lust, Zinsen darauf zu verlangen.

    2. Wisst ihr, ob es dem Arbeitgeber erlaubt ist, die vorgeschriebene Pause im Stundenzettel dort einzutragen, wo es für ihn bezahlungstechnisch am günstigsten ist? Passiert bei mir nämlich ebenfalls regelhaft, dass die Pause immer dort verrechnet wird, wo ich am meisten Zulage bekommen würde.

    P.s. hier handelt es sich um Arbeit im Rahmen des TdL

    Vielen Dank euch schonmal!



  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Zu 1): Die Frist steht im Tarifvertrag. Üblicherweise im übernächsten Monat nach dem Dienst. Verzugszinsen könnte man bei regelmäßig verspäteter Zahlung bestimmt verlangen, aber kommt halt nicht gut. Vertragsverlängerung kannst du vermutlich vergessen, wenn du damit ankommst.

    Zu 2) Der Arbeitgeber kann im vorhinein festlegen, wann du deine Pause nehmen mußt (innerhalb der gesetzlichen Vorgaben). Natürlich mußt du sie zu der Uhrzeit dann auch nehmen (und nehmen können), und zwar genau um die Uhrzeit. Inkl. dem Recht, nicht mehr ans Telefon gehen, sich am Ort egener Wahl aufzuhalten etc. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, ist es keine Pause im rechtlichen Sinne. Der Arbeitgeber darf sogar mehr oder längere Pausen anordnen als gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei Arbeitnehmern mit elektronischer Zeiterfassung wird z.B. ganz gerne, wenn z.B. die Arbeitszeit um 16 Uhr regulär endet, gerne eine (nicht vorgeschriebene) Pause von 16 Uhr bis 16:15 Uhr angeordnet. Der Arbeitgeber spekuliert hier natürlich darauf, dass der Arbeitnehmer entweder schaut, dass er wirklich um 16 Uhr zur Tür raus ist, oder dass er statt von 16 Uhr bis 16:15 nichts zu machen und dann nochmal 10 Minuten bezahlt seine Arbeit fertig zu machen, lieber bis 16:10 Uhr seine Arbeit fertigmacht statt die angeordnete Pause anzutreten, um früher heimgehen zu können, und dafür dann natürlich nicht bezahlt wird. Ich glaube, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei den Pausen, aber solange die Anordnung des Arbeitgebers nicht irgendwelchen Verträgen oder Gesetzen zuwiderlaufen, passiert da wohl nichts.

    Alles ohne Gewähr. Bin kein Anwalt. Für Rechtsberatung an einen Anwalt oder die Gewerkschaft wenden.
    Geändert von Pflaume (07.02.2020 um 18:21 Uhr)



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