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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    @tarumo, hast Du eine Quelle für diese Statistik?



  2. #17
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    wie gesagt, 2 sec google., z.B. beim statistischen Bundesamt

    In der Altersguppe von 57-60 J. und damit nicht zum vollen Rentenbezug berechtigt derzeit 27% über alle Berufe hinweg.

    Spitzenreiter in den einzelnen Berufen ist Dachdecker mit 51%, Schlusslicht der Dipl-Physiker mit immer noch 4%. Auch das ist immer noch höher als die Wahrscheinlichkeit, daß einem die Hütte abbrennt..

    Eine nach Fachrichtung sortierte Tabelle der Ärzte gibt es sicher irgendwo, und wenn nicht im Internet, dann intern bei den Versicherern. Und berufsunfähig kann man ja selbstverständlich auch durch nicht berufsassoziierte Dinge werden...

    Natürlich ist die BUV-Quote bei einem 29jährigen WBA in Humangenetik geringer als bei einem 52-jährigen Chirurgen. Aber das berechnen die Versicherungen ja in die Prämien mit ein.
    Geändert von tarumo (31.07.2019 um 11:06 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #18
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    ich möchte keinen BU-Thread hier befeuern (wie gesagt ich hab selbst eine), aber @tarumo: danke für die Infos!

    Dennoch würde mich interessieren: meinst du, dass die genannten Fälle wirklich eine klassische "Berufsunfähigkeit" darstellen würden, also versicherungsrechtlich? Jeder von uns würde doch auch mit körperlichen Einschränkungen einen besser bezahlten Job ergattern als die mickrige BU-Rente (selbst wenn die ständig nach oben angepasst ist und besser als nix, is klar).

    Ich habe halt Zweifel, dass eine selbst angestrebte BU-Anerkennung von den Versicherern anerkannt wird als Arzt. Wir sind doch so vielfältig was unser Können angeht, nicht jeder muss handwerklich was leisten um Geld zu verdienen. Das ist meine große Befürchtung und Skepsis, dass Ärzte letzten Endes doch nicht "richtig" zum BU-Fall werden.
    Aber wie gesagt, ich hab ja auch eine..wissen tut mans nicht. klar



  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen

    Ich habe halt Zweifel, dass eine selbst angestrebte BU-Anerkennung von den Versicherern anerkannt wird als Arzt. Wir sind doch so vielfältig was unser Können angeht, nicht jeder muss handwerklich was leisten um Geld zu verdienen. Das ist meine große Befürchtung und Skepsis, dass Ärzte letzten Endes doch nicht "richtig" zum BU-Fall werden.
    Aber wie gesagt, ich hab ja auch eine..wissen tut mans nicht. klar
    Das ist doch das mit der Verweisungsklausel.
    Angenommen man ist Chirurg, kann dann nicht mehr operieren bzw als Chirurg arbeiten, dann greift im Optimalfall die BU.
    Und dann kann man, weil man noch kein kompletter Pflegefall ist, vllt noch als Radiologe weiter arbeiten,
    weil da die körperlichen Anforderungen anders sind. Oder im MDK oder sonst wo.



  5. #20
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Heerestorte Beitrag anzeigen
    Das ist doch das mit der Verweisungsklausel.
    Angenommen man ist Chirurg, kann dann nicht mehr operieren bzw als Chirurg arbeiten, dann greift im Optimalfall die BU.
    Und dann kann man, weil man noch kein kompletter Pflegefall ist, vllt noch als Radiologe weiter arbeiten,
    weil da die körperlichen Anforderungen anders sind. Oder im MDK oder sonst wo.
    Das ist doch genau der Denkfehler. Wer gibt denn einem frühberentetem und schwerbehindertem Chirurgen eine Weiterbildungsstelle für Radiologie? Und selbst wenn, entsteht da eine kräftige Finanzierungslücke, wenn der Chirurg schon FA oder OA war und jetzt mit einem WBA-Gehalt auskommen muß, und zwar ohne Dienste und womöglich nur Teilzeit.

    Genausowenig gibt es einen Rechtsanspruch auf Anstellung beim MDK (mal abgesehen, daß der ohnhin nur in den ganz großen Städten vertreten ist). Und bei mir würde eine Einstellung beim MDK schon an der "fehlenden Identifikation" scheitern...
    Außerhalb MDK ist die Zahl adäquat honorierter Schreibtischarbeitsplätze für FA schon seeehr übersichtlich.

    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen
    ich möchte keinen BU-Thread hier befeuern (wie gesagt ich hab selbst eine), aber @tarumo: danke für die Infos!

    Dennoch würde mich interessieren: meinst du, dass die genannten Fälle wirklich eine klassische "Berufsunfähigkeit" darstellen würden, also versicherungsrechtlich? Jeder von uns würde doch auch mit körperlichen Einschränkungen einen besser bezahlten Job ergattern als die mickrige BU-Rente (selbst wenn die ständig nach oben angepasst ist und besser als nix, is klar).
    Was ich sagen will:
    - das Risiko der BU ist von allen üblicherweise zu versichernden Risiken mit Abstand (!!!) das größte und obendrein existenzbedrohend. Also nach der Haftpflicht die Nr 2 auf der must-have Liste. Ich kann nicht verstehen, wie man das anders sehen kann.
    - mit BU ist beim Dachdecker auch nicht gemeint, daß er vom Dach fällt (das zahlt dann erst mal die BG), sondern der körperliche Status, Gelenkverschleiss, Stressresilenz etc, und ich kann nicht erkennen, wieso ein Arzt hier grundsätzlich im Vorteil sein sollte. Also kann man die 30% durchaus als Eintrittsrisiko für den Schadensfall ansetzen.
    - es ist für einen Mediziner IHMO leichter als für die Normalbevölkerung, einen vernünftigen BUV-Vertrag abzuschließen, Stichwort Verweisung, das sollte man nutzen (und ist obendrein komplett steuerlich absetzbar).
    -ist es für Ärzte wegen des wenig bis gar nicht kontrollierten Arbeitsumfeldes leichter, auch in einer Situation weiterzuarbeiten, in der andere längst hätten aufhören müssen, was aber nichts an den anderen Punkten ändert.

    Meine eigene BUV tritt zum Beispiel ein, sobald die versicherte Tätigkeit als Facharzt der entsprechenden Richtung nicht mehr ausgeübt werden kann, und leistet dann auf etwas weniger als KH-Oberarztniveau, was völlig ausreicht. Andere Sachen, Einrede, Verweisung etc... sind vertraglich ausgeschlossen. Wenn man mehr will, muß man natürlich mehr Prämie zahlen.

    Alles andere wäre z.B. vor Gericht zu klären. Ein Radiologe kann zwar als FA im Rollstuhl sitzen, Intervention, Vertretungen etc. und damit Einkünfte würden flach fallen- und im Falle einer Praxistätigkeit können die vorherigen Untersuchungszahlen sicher auch nicht gehalten werden- und auch das nur, wenn man entsprechende Umbauten vornimmt, was auch nicht überall gegeben sein dürfte, zum Beispiel, wenn einem die Praxis gar nicht gehört.
    Geändert von tarumo (31.07.2019 um 12:47 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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