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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    30.07.2019
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    Hallo,

    ich bemühe mich meine Studienkosten (Erststudium) steuerlich geltend zu machen, als Ausbldungskosten.

    Gestolpert bin ich beim PJ. Ich habe die Tertiale an 2 verschiedenen Krankenhäusern (Stadt A+B) absolviert und war ca 1-2*/ Woche an der Uni (Stadt C).

    GEbe ich nun die jeweiligen Kliniken als erste Tätigkeitsstätte an oder die Universität?
    Und wenn ich die jeweiligen Kliniken als erste Tätigkeitsstätte angebe, gebe ich die Fahrten zur Universität dann unter "Fahrtkosten für die übrigen Fahrten anlässlich der Ausbildung" an?

    Wie hab ihr das gehandhabt?

    Dankeschön



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
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    Ich würde die Krankenhäuser als 1. Tätigkeitsstelle angeben und die Fahrten zur Uni als übrige Fahrtkosten.



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