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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ihr Lieben!

    Bald kommen ja die Bescheide fürs Studium. Ob es dann nach langer Warterei klappt, wird sich zeigen. Meine Chancen mit 14WS und 1,4 stehen bei aktueller Prognose dennoch auf der Kippe. Aber man sollte sich ja schonmal Gedanken machen, was man beachten muss, wenn man den Platz bekommt.

    Ich arbeite als GuK in einem KH und habe aktuell noch keine Kündigung eingereicht, ich würde einen Aufhebungsvertrag einreichen. Mein KH weiß seit Beginn, dass ich mich jedes Jahr fürs Studium bewerbe.

    Weiß einer was man bzgl Krankenkasse, Rentenkasse usw alles beachten muss, wenn man sein Arbeitsverhältnis aufgibt für‘s Studium? Muss ich iwo iwas hinschicken oder gehts das alles automatisch?
    Bin da etwas planlos um ehrlich zu sein.


    Bis wann werden ihr dann noch arbeiten gehen? Ich hab es wenn dann bis 30.9. vor, um nochmal volles Geld zu bekommen



  2. #2
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    Verschrieben: DN 1,8 (1,4 wäre ein Traum )



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Adri94 Beitrag anzeigen
    Ich arbeite als GuK in einem KH und habe aktuell noch keine Kündigung eingereicht, ich würde einen Aufhebungsvertrag einreichen.
    Nur für den Fall, dass es nicht bloß missverständlich formuliert ist:

    Du kannst keinen Aufhebungsvertrag "einreichen".
    Du kannst nett Bitte sagen und dein Arbeitgeber kann einen mit dir schließen. Aber er muss nicht.
    Du hast keinen Rechtsanspruch auf einen Aufhebungsvertrag.


    Ansonsten solltest du deiner Krankenkasse gezielt mitteilen, dass du ab XY studierst, weil du damit ja in die studentische Krankenversicherung gelangst. Die werden das nicht notwendigerweise automatisch mitbekommen.
    Für die Rentenversicherung musst du m.W. tatsächlich nichts explizit tun.



  4. #4
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    Nur für den Fall, dass es nicht bloß missverständlich formuliert ist:

    Du kannst keinen Aufhebungsvertrag "einreichen".
    Du kannst nett Bitte sagen und dein Arbeitgeber kann einen mit dir schließen. Aber er muss nicht.
    Du hast keinen Rechtsanspruch auf einen Aufhebungsvertrag.
    Ja genau, sieh dir bitte deinen Vertrag und die Kündigungsfrist genau an.
    Ich musste jetzt z.B. schon im Juni kündigen weil ich 3 Monate zum Quartalsende habe.



  5. #5
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    Zitat Zitat von Chrizzl88 Beitrag anzeigen
    Ja genau, sieh dir bitte deinen Vertrag und die Kündigungsfrist genau an.
    Ich musste jetzt z.B. schon im Juni kündigen weil ich 3 Monate zum Quartalsende habe.
    Hab das mit dem Arbeitgeber so abgesprochen



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