Hier ist bspw. eine etwas ältere Stellungnahme: https://www.aerzteblatt.de/archiv/36004
Also wenn die Krankenkasse will, kann Sie dich als Arzt um die Erstattung des (fälschlicherweise) gezahlten Krankengeldes bitten.
Andererseits muss man natürlich auch sagen, dass wenn du an einen gelben Schein rankommst und einen Stempel hast, du natürlich zumindest eine "halbe" AU-Bescheinigung ausstellen kannst. Als Assistenzarzt in der Psychiatrie (mit angeschlossener Ambulanz) habe ich die Dinger ganz oft von Hand ausgefüllt und gestempelt - das war jetzt natürlich nicht 100% entsprechend der Vorgaben, aber wirklich Rückmeldung, dass das so nicht ging, habe ich in 5+ Jahren auch nie bekommen. Und die AUs waren aber nach meiner Fachkenntnis auch immer begründet und mit den entsprechenden F-Diagnosen.