Es gibt als Beklagtenvertreter nichts Besseres als ein Obergutachter der sich originäre tatrichterliche Kompetenzen anmaßt. Wenn es richtig gut läuft, dann entfernt man nicht nur den Gutachter, sondern kann sogar einen Termin platzen lassen. Bei der Terminsdichte der Landgerichte von 12-18 Monaten hat man wieder viel Zeit gewonnen.