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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen, ich bräuchte mal Expertenrat!

    Ich habe gerade einen Rechtsstreit auf dem Tisch, bei dem eine Fragestellung relevant wäre:
    Trägt ein bestimmter Arzt einen Facharzttitel oder eine Zusatzbezeichnung?

    Ich bin mir inzwischen zu 99,9% sicher, dass er für das relevante Fachgebiet kein Facharzt ist, es bleibt jedoch die Möglichkeit, dass er eine entsprechende Zusatzbezeichnung trägt.

    Die zuständige Landesärztekammer (Bayern) mag mir jedoch aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft geben. In der Ärzteliste der bayerischen Kassenärztlichen Vereinigung ist beim entsprechenden Kollegen die Zusatzbezeichnung nicht aufgeführt, laut KV ist diese aber nur verpflichtend anzugeben, wenn er in diesem Gebiet Kassenleistungen anbieten und abrechnen möchte.

    Gibt es sonst noch eine Möglichkeit, hier ohne größeren juristischen Aufwand etwas herauszufinden?

    Vieln Dank schon mal



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Trendafil
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    Bist du Patient?

    Juristische Fragen, solltest du mit deinem Anwalt klären.



  3. #3
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Der Facharzttitel ist im öffentlich einsehbaren Arztregister bei der jeweiligen KV aufgeführt (natürlich nur bei Ärzten mit Kassenzulassung), die Angabe von Zusatzbezeichungen ist, wie schon geschrieben, nicht unbedingt notwendig. Wenn die offensichtlich strittige Behandlung per ambulant Kasse abgerechnet wurde, sind die Quellen zugänglich (s.o), ansonsten bleibt halt nur der Weg über ein Auskunftsersuchen des Anwalts an die jeweilige Kammer.
    Vorgetäuschte Facharzt- und Zusatzbezeichungen sollen ja schon mal vorgekommen sein, von "unterschlagenen" Facharzttiteln habe ich noch nichts gehört, so daß die ganze Fragerei hier ein wenig nebulös bleibt, zumal über die tatsächlich vorhandene praktische Qualifikation und Fertigkeiten keine Rückschlüsse erlaubt sind...
    Geändert von tarumo (13.08.2019 um 17:13 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    1. Ich bin Ärztin und nicht als Patient betroffen.
    2. Es geht um die Fragestellung, ob eine bestimmte Person Tätigkeiten nach ArbMedVV durchführen darf. Diese setzt in §6 die Erlaubnis zum Führen des Facharzttitels "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" voraus. Es liegt nun der Verdacht vor, dass ein Arzt ebensolche Tätigkeiten durchführt, ohne über die genannten Voraussetzungen zu verfügen.
    Bevor jetzt das große juristische Fass aufgemacht wird, war deshalb meine Frage, ob es ein entsprechendes Verzeichnis gibt.



  5. #5
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    Den Arzt bitten die FA-Urkunde vorzulegen?



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