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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Das mit dem Betriebsarzt war nur ein Beispiel...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  2. #22
    Registrierter Benutzer
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    Ja, die Idee hatte ich auch schon. Und das ist ja das merkwürdige: Er führt die Bezeichnung nirgends - weder auf seiner Homepage, noch in allen öffentlich einsehbaren Ärztelisten, noch auf seinem Praxisschild (auf Google gefunden). Von daher rührt die Annahme, dass er nicht über die Bezeichnung verfügt. Bliebe noch die angesprochene Möglichkeit einer Ermächtigung durch die Behörde.



  3. #23
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Hört sich so an als ob du (bzw dein Chef) ein Übergutachten erstellen sollt. Dann ist es nicht deine Aufgabe die Qualifikation zu bewerten sondern dich fachlich mit dem Fall und den im Regelfall sich widersprechenden Gutachten auseinander zusetzen.



  4. #24
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Kernfrage ist immernoch: Lassen sich die Mängel objektivieren oder nicht?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #25
    Registrierter Benutzer
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    Die Mängel lassen sich objektivieren.
    Doch es ist im Zweifelsfalle einfacher, den Gutachter denn das Gutachten in Frage zu stellen.



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