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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Bei einem angestellten Arzt sollte das Überprüfen der Qualifikation Sache des jeweiligen AG sein. Wenn es um "Konkurrenz" geht, bleibt entweder der reguläre juristische Weg oder eben als Billiglösung eine anonyme Denunziation bei der Aufsichtsbehörde oder ÄK...logischerweise ohne feedback oder Erfolgsgarantie.
    Wird denn irgendwo (Internet, Visitenkarte etc.) das Vorhandensein der einschlägigen Facharzt- oder Zusatzbezeichung behauptet?

    Ich habe übrigens auch meine Zusatzbezeichung seinerzeit nicht öffentlich gemacht mangels Relevanz für den Haupterwerb.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Zunächst mal ist es §7 ArbMedVV. Und dann stellt sich die Frage: hat der Arzt vielleicht eine Vorsorge gemacht, die auf sein Gebiet bezogen ist? Lärm/AdenoCa der Nase beim HNO beispielsweise?

    Dann braucht der auch keine Betriebsmedizin.



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Was GENAU macht derjenige? Und kann es sein, dass derjenige in Weiterbildung ist? Oder wie ist der Verdacht aufgekommen? Es gibt übrigens noch die Möglichkeit, dass derjenige über eine ältere Regelung ermächtigt ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #9
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Wenn es doch schon zum Rechtsstreit gekommen ist, sollten doch rechtskompetente Leute involviert sein, die wissen, wie man im Zweifelsfall - jedoch legal - an bestimmte Informationen dran kommt. Das scheint mir keine ärztliche Aufgabe zu sein...



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Es gibt übrigens noch die Möglichkeit, dass derjenige über eine ältere Regelung ermächtigt ist.
    So ist das auch bei meinem Hausarzt (auch Bayern).
    Es scheint irgendwelche Regelungen zu geben bei denen Hausärzte von irgendwelchen Ämtern vor Ewigkeiten die Erlaubnis bekommen haben bestimmte Untersuchungen und Schulungen durchzuführen obwohl sie keine Arbeits- oder Betriebsmediziner sind.



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