- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
himmel- es ist kein Gutachten. Es ist ein Begehungsprotokoll. Wenn die Mängel objektivierbar sind, dann ist egal, was der Betriebsarzt geschrieben hat. Wenn er selber verklagt wird, kommt ja schnell raus, ob er die Zusatzbezeichnung hat.
Aber lass mich raten- irgendein Arbeitnehmer hat seinen ARbeitgeber verklagt, weil er meint durch die Arbeitsumstände krank geworden ist? Und du sollst jetzt irgendein Gutachten dazu schreiben?
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3