teaser bild
Seite 7 von 8 ErsteErste ... 345678 LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 35 von 36
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.296

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hm, Wacken... das heißt, wenn ein Arzt eine Vorsorge macht, muss er eine eventuell im Rahmen der Untersuchung auffallende Erkrankung nicht erkennen und den Probanden zum entsprechenden Facharzt schicken? Ich dachte, genau DAS ist der Sinn einer Vorsorgeuntersuchung??
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  2. #32
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Es heisst Vorsorge und nicht Vorsorgeuntersuchung. Der Arzt entscheidet, welche Untersuchungen er für sinnvoll hält und bietet sie dem Probanden an. Dieser kann das Angebot annehmen oder ablehnen. Der Schwerpunkt ist die Beratung. Und zwar über den Zusammenhang von arbeitsbedingten Gefährdungen und in wieweit sich diese Gefährdungen auf die Gesundheit auswirken und wie man Prävention betreiben kann. Die Vorsorge dient AUCH der Früherkennung von (arbeitsbedingten) Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen.

    Es gibt die -veralteten- Grundsätze der DGUV. Die waren aber schon vor der Einführung der ArbMedVV nicht bindend. Und sind jetzt maximal noch ein Anhalt für Vorsorgen mit denen man nicht soo vertraut ist, dass man überhaupt was nachlesen kann und nichts wichtiges vergisst.

    WENN ihm etwas auffällt, dann muss der den Probanden natürlich darüber aufklären und sollte zur weiteren Abklärung raten. Der Betriebsarzt bekommt dann aber meist auch keine Rückmeldung ob der Proband diesem Rat gefolgt ist und was dabei herausgekommen ist.

    Wir wissen hier aber nicht worum es geht- mal schreibt sie von ArbMedVV, dann wieder von Eignungen, oder auf welcher Grundlage der Betriebsarzt die Erkrankung hätte erkennen müssen. Wir wissen ja nicht einmal, ob der Arzt untersucht und die Krankheit nicht erkannt hat (wasweissich- Herzgeräusch nicht gehört) oder gar nicht untersucht hat. Wenn er nicht nicht untersucht hat, weiss man nicht warum nicht.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #33
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.296
    Naja, mein Gedanke war ja immer, dass man Vorsorge betreibt, um entsprechende Erkrankungen eben frühzeitig zu erkennen. Sprich: Siehste nix beim Sehtest, gehts zum Augenarzt. Wenn also eine solche Untersuchung durchgeführt wird, müsste sie auch ordentlich durchgeführt werden. Und wenn man dann eine arbeitsplatzbezogene Erkrankung übersieht...dann muss man sich doch die Frage gefallen lassen, warum man sie übersehen hat. Das jetzt völlig losgelöst vom konkreten Fall.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #34
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Klar- wenn dem Betriebsarzt beim Sehtest feststellt, dass der Proband schlecht sieht, sollte er ihn zum Augenarzt oder zumindest mal zum Optiker schicken und ihn natürlich über die Gefahren und Auswirkungen auf die Arbeit aufklären. Und eventuell bekommt der Proband auch seine Eignung nicht (wenn es um eine Eignung geht). Das sollte aber jeder Arzt machen unabhängig von der Fachrichtung. Dafür muss der Arzt aber erstmal einen Sehtest machen.

    Und bei jeder Gesundheitstörung sollte man natrülich auch überlegen, ob eine BK oder Unfallfolge vorliegen könnte.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #35
    Dunkelkammerforscher
    Registriert seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.740
    Solange du nicht als Ärztin in eine Rechtsanwaltskanzlei arbeitest ist es NIE deine Aufgabe die Eignung eines anderen Arztes/Gutachters in Frage zu stellen im Rahmen eines Gutachten. Das kann nir ein Gericht oder die entsprechende Aufsichtsbehörde. Ohne konkrete Infos, die die TE ja ggf durchaus zu recht nicht mitteilen möchte ist es aber ein stochern im Nebel.



Seite 7 von 8 ErsteErste ... 345678 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook