Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe eine Frage an alle, die aus einem Facharztverhältnis in ein Oberarztverhältnis gewechselt sind. Es geht hierbei um den Abschluss einer zusätzlichen privaten Berufshaftpflichversicherung.


Ich habe letztes Jahr meine Facharztanerkennung in der Anästhesie erhalten. Daraufhin habe ich eine zusätzliche private Berufshaftpflicht über den BDA abgeschlossen, da bei meinem alten Arbeitgeber die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert war und die Regressnahme durch den Arbeitgeber möglich war. Diesen Fall kann man separat beim BDA versichern. Ende dieses Jahres werde ich nun das Krankenhaus wechseln und eine Oberarztstelle in einem anderen Krankenhaus annehmen.
Die dortige Haftpflichtversicherung des Hauses hat die grobe Fahrlässigkeit mitversichert und auch die Regressnahme bei grober Fahrlässigkeit ist im Schadensfall ausgeschlossen.
Würdet ihr nun die bestehende Haftpflichtversicherung (Facharzt, Regress nur bei grober Fahrlässigkeit) weiterführen und auf Oberarzt, Regress nur bei grober Fahrlässigkeit, erweitern (obwohl dieser Regress durch den Arbeitgeber ausgeschlossen ist)?
Sollte man generell eine zusätzliche private Berufshaftpflicht abschließen
Ich habe mit einigen ärztlichen Kollegen gesprochen, hierbei waren nun alle Meinungen vertreten: Einige haben trotz der Regressmöglichkeit durch den Arbeitgeber keine zusätzliche private Berufshaftpflicht abgeschlossen, andere die eine Praxis haben natürlich schon. Ich werde in nächster Zeit nur im Krankenhaus arbeiten.
Es geht hierbei um eine Preisdifferenz von knapp 250 Euro jährlich.

Um Meinungen von Betroffenen wäre ich dankbar.

Liebe Grüße, Robert.