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  1. #21
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    Ok ich wollte mal zur Studienplatzklage was grundsätliches sagen..

    gut das thema ist jetzt sehr alt aber vielleicht hilft es anderen wenn ich trotzdem noch was dazu schreibe.

    Also bei mir ist es so, dass ich auch eine Kapazitätsklage gegen 5 Universitäten zu diesem Wintersemester laufen hatte und einen Teilstudienplatz in Leipzig bekommen konnte, den ich aber nicht antreten kann und alles nur weil ich mir voher nicht genug gedanken über eine solche klage gemacht habe.

    1. Es ist sehr wichtig das einem klar ist, dass diese Kapazitätsklagen sich lang hinziehen können. Bei mir war es so ich habe Dresden, Leipzig, Göttingen, Greifswald und Rostock verklagt. Bis jetzt haben erst Dresden und Leipzig entschieden. D.h. wenn ihr pech habt zieht sich eine solche klage über mehr als 3 monate hin.. manchmal sogar über 6. So und wenn ihr dann einen Studienplatz erhaltet ist das mitten im semester. Im Endeffekt könnt ihr dann zwar als Quereinsteiger anfangen, müsst aber eh viele Kurse im nächsten Semester wiederholen. Desweiteren müsst ihr an allen laufenden Prüfungen teilnehmen.

    Es wird also wahrscheinlich darauf hinauslaufen das ihr fast alles aus dem ersten halbem Semester an dem ihr teilnehmt nochmal im 2ten Semester machen müsst und genau hier kommen dann die richtigen Probleme, weil wenn erst einmal angefangen werden muss Kurse nachzuholen geraten die Kurse die ihr dann obendrein noch machen müsst, Klausuren, Referate etc. euch in die Quere. Also wäre es dann das beste gleich erst alles im nächsten Semester zu beginnen und das angebrochene verstreichen zu lassen und nur Eindrücke zu sammeln.

    2. Es ist wichtig zu wissen das die verschiedenen Universitäten 2 Arten von Studienplätzen über eine Kapazitätsklage vergeben. Das eine ist ein vollwertiger Studienplatz das andere sind die Teilstudienplätze. Von diesem Teilstudienplätzen wurde mir jetzt einer wie gesagt in Leipzig zugeteilt.
    Diese Teilstudienplätze bedeuten, dass einem das Studium bis zum Physikum garantiert ist, aber mit bestehen des Physikum erfolgt die Exmatrikulation d.h. ihr fleigt aus der Uni. Ihr müsst euch also selber bei allen Universitäten in Deutschland auf einen Platz ab dem 5.ten Semester in der Klinik bewerben. Und diese Plätze werden wieder verlost oder man kann sie mal wieder Einklagen. Manchmal kann man aber auch Glück haben und so einen Platz bekommen was aber sehr selten der Fall ist.

    Weiter ist es wichtig zu wissen, dass ein Teilstudienplatz nicht als vollwertiges Studium gezählt wird und euch geraten wird aufgrund der Beendigung des Studiums nach dem Physikum, euch weiter bei der ZVS um einen Studienplatz zu bewerben. Denn hier werden sogar die Wartesemester weiter gezählt. Soll heißen.. es kann sein, dass ihr den Teilstudienplatz annehmt und ein Semester später erhaltet ihr von der ZVS einen Vollstudienplatz im 1. Semester und könnt von vorne anfangen, vielleicht müsst ihr sogar wieder umziehen, ihr habt also bloß eure zeit an der anderen universität mit dem Teilstudienplatz verschwendet, weil die ZVS ja nur für das erste Fachsemester Studienplätze vergiebt.

    Ok jetzt sagen sicher viele. Wieso sollte ich den vond er ZVS annehmen wenn ich den Teilstudienplatz habe? Ganz einfach deswegen weil der ZVS Platz euch ein vollwertiges Studium garantiert und der Teilstudienplatz nur bis zum Physikum.
    Ausserdem ist ein Teilstudienplatz nicht tauschbar, ihr könnt also nicht die Universität wechseln. Ihr müsst bis zum Physikum an der Universität bleiben, immer mit der Frage im Hinterkopf ob ihr überhaupt einen Kliniksplatz erhaltet.

    Wie ihr seht müsst ihr euch bevor ihr überhaupt eine Klage erwähnt über vieles klar sein:

    1. Bin ich bereit von heute auf morgen in eine andere Stadt zu gehen, denn viel Zeit habt ihr ab erhalt der Zusage nicht.

    2. Bin ich bereit es in Kauf zu nehmen nur einen Teilstudienplatz zu bekommen.

    3. Bin ich bereit vielleicht erst in der 15ten Woche des Semesters oder noch später anzufangen als Quereinsteiger und dann trotzdem alles wiederholen zu dürfen.

    Und genau vor diesen Fragen stehe ich jetzt, nachdem ich einen Platz erhalten habe und muss mir eingestehen es war falsch zu klagen.

    Einmal müsste ich innerhalb von 4 tage eine wohnung finden, dann stehen vor Weihnachten noch Physik- und Anatomieklausuren an, dann wurde mir jetzt schon gesagt das ich die Physik- und Chemiepraktika wiederholen muss.
    Dann hatte ich eigentlich vor nach einem Semester an meine Wunschuni nach Greifswald zu wechseln denn dort studiert meine Freundin und dort lebe ich und arbeite ich zur Zeit, aber ich kann ja nicht tauschen weils nur nen Teilstudienplatz ist und abschließend habe ich jetzt 9 Wartesemester bei der ZVS. Ich werde wohl nicht mehr lange auf nen Vollstudienplatz warten müssen. Ausserdem hätte ich noch Probleme mit dem Bafögantrag weil den müsste ich auch noch stellen und dann wüsste ich ja jetzt schon das ich ein mester länger studiere weil ich soviel nachholen muss..

    Ich hoffe ich kann anderen mit dem Beitrag eine Hilfe sein bei der Überlegung ob sie klagen wollen oder nicht.
    Wenn ihr zu alldem bereit seit, macht es, verklagt aber nur Unis die Vollstudienplätze vergeben. Das weiß der Anwalt sicher welche das sind.
    Packt euch ne Reisetasche und wartet und hofft.

    Ich kann nur sagen das ich sehr unglücklich über die Situation bin. Ich weine dem Geld nach von der Klage, ich weine aber auch dem verpassten und totalverkorksten Teilstudienplatz nach. Es macht einen nur unglücklich.



  2. #22
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    Hmm, d.h. Du hattest also im Wintersemester 8 WS, da hättest Du doch regulär nen Platz bekommen müssen...



  3. #23
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    Sorry, aber absoluter Quatsch!
    Und das kann ich mit Fug und Recht sagen, denn ich habe auch einen Studienplatz in Leipzig erklagt! Ich kam noch später in der Stadt an (Mitte Dezember) und hab alles locker gepackt. Kurse musste ich auch nicht in anderen Semester nachholen.
    Zeigt also, dass du dich absolut nicht informiert hast!

    Und zum Thema Teilstudienplatz: Warum sollte man den nicht annehmen? Wenn man wirklich Zahnmedizin studieren will, dann ist man auch bis zum Physikum dabei, das "Danach" kommt danach....! Anstatt sich mal zu riesig freuen, fängst du an zu jammern, und steigerst dich in die negtiven Sachen rein, die dazu noch nicht einmal der Wahrheit entsprechen.

    Worüber ich mich jetzt an deiner Stelle am meisten aufregen würde, ist die Tatsache, dass du den Platz nicht angenommen hast. Denn mir geht es super in L , und jemand anderes wird sich sicherlich (und zurecht) über deinen verschenkten Platz freuen
    Geändert von chillz05 (02.12.2006 um 00:56 Uhr)



  4. #24
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    ich hab gehört, man kann sich auch ohne anwalt einklagen?!?
    wisst ihr mehr darüber, wie das funktionieren soll?

    ich hab gelesen das soll folgendermaßen funktionieren:


    1. antrag bei der zvs stellen
    2. bei ablehnung gehst du zum studentensekretariat deiner uni und stellst antrag auf "studienplatz ausserhalb der kapazität"
    3. darauf folgt meisst eine ablehnung. mit dieser ablehnung und deiner zvs ablehnung gehst du zum verwaltungsgericht und stellst antrag auf einstweillige verfügung zur zulassung auf einen studienplatz... die ham da vorgedruckte formulare und helfen dir beim ausfüllen...der spass kostet wohl nicht viel...erkundige dich vorher, ob deine uni anwälte für den entsprechenden studienbereich beschäftigt. wenn nein sollte kurz nach der klage, ein angebot zum vergleich folgen. d.h. die uni bietet dir einen studienplatz an, wenn du von der klage absiehst. und fertig ist mit kosten von um die 50 euro



    hat damit jemand schon erfahrung gemacht oder weiß jemand ob das so funktioniert??



  5. #25
    Gold Mitglied
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    Das vorgehen ist richtig, aber das einzige was Du sparst sind die Anwaltskosten!
    Ich hab das damals auch so gemacht, bei 10 Unis! Nur bei 5 kam es zu einem Losverfahren und die Kosten beliefen sich auf bis zu ca. 500 Euro. Da ich bei einigen Unis den Anwalt der Gegenseite gleich mitbezahlen durfte.

    Tipp: Vermeide Unis in Süddeutschland, da hast Du keine Chance, zumindest was Zahnmedizin angeht!

    Gruß vom leicht betrunkenen shifty



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