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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Um mal die Frage des TE zu beantworten:
    Grundsätzlich ist das möglich. Jedoch setzt die Klage voraus, dass tatsächlich noch Studienplätze vorhanden sind und diese durch die Uni zurückgehalten werden. In den letzten Jahren haben immer mehr Studenten den Weg ins Ausland gewählt und streben eine Rückkehr nach Deutschland an. Das führt zu einigen Konsequenzen:

    1. Die Kapazität wird restlos ausgeschöpft und die Erfolgsaussichten bei einer Klage sind auch aufs höhere FS aufgrund fehlender Plätze im sehr gering.
    2. Die Konkurrenz in einem solchen Verfahren ist auch da. Jede Uni wird in jedem Semester auf jedes FS auf freie Plätze verklagt. Falls die Uni dann doch 2-3 Plätze anbietet, dann werden diese unter allen Klägern verlost. Das können durchaus mal eine dreistellige Anzahl von Klägern sein.
    3. Die Unis belegen um Klagen im vornherein aus dem Weg zu gehen direkt über (wo wir wieder bei Punkt 1 wären).
    4. Das Verfahren dauert lange. Die Verwaltungsgerichte in D sind seit einigen Jahre stark ausgelastet. Bis die Klage verhandelt wird kann auch durchaus mehr als ein Jahr vergehen mit ungewissem Ausgang. Bis dahin wärst du dann schon im 8. Semester...
    5. In meinem Semester gibt es zwei Leute die aufgrund einer solchen Klage an ihren Platz gekommen sind. Obwohl sie erfolgreich studieren wurden ihnen durchaus Steine in den Weg gelegt und leider gibt es auch einige Kommilitonen die abfällig über diese reden



  2. #12
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    Hallo,
    klappt das denn mit einer Anpassungsstörung? Bin echt am Ende, war beim Psychologen, meinte Kriterien für eine Depression treffen zu, wäre aber stigmatisierender als Anpassungsstörung, aber gleichzeitig ja auch schwerwiegender. Geht die Uni bei Ersterer davon aus, dass man eh nicht belastbar ist und ein Wechsel keinen Zweck hat, da keine äußeren Ereignisse? Würde mich sehr über eure Einschätzungen und Erfahrungen freuen!



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