Na ja, ob die KV-Dienste selbst gemacht werden oder ein Vertreter beauftragt wurde, wirst Du ja schon mitbekommen haben. Und ob es schon eine zu besetzende INZ am KH gibt.
Was die PKW-Nutzung angeht: wichtig ist, wer für einen Schaden bei einer Dienstfahrt aufkommt. Es sei denn, Du hast soviel Geld auf der Kante, um Dir jederzeit und ohne Federlesens ein neues Auto kaufen zu können. CAVE: die üblichen Kfz-Versicherungen untersagen den kommerziellen Gebrauch des Fahrzeuges (was bei einer HB- oder BD-Tour der Fall ist). Es kann also sein, daß man selbst bei einem unverschuldeten Unfall auf dem Schaden sitzen bleibt.
Ich würde also eine Schadensregulierung in den Vertrag mit aufnehmen (Musterlösungen im Internet) , die Kfz-Haftpflicht/Kasko ggf. ergänzen und die zusätzlichen Kosten auch in den Vertrag mit aufnehmen.
Die saubere Lösung ist natürlich ein Dienstwagen, was ja auch viele Praxen machen. Die Praxisinhaber haben ihren vermeintlichen Privat-PKW mit ziemlicher Sicherheit auch als Dienst-Kfz angemeldet.