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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von med_in_1 Beitrag anzeigen
    Haftpflicht: ich zahle +/- 1000 Euro / Jahr - mglw. hat aber der MVZ Betreiber eine, welche dich inkludiert?
    Das wird der Fall sein, aber eine eigene Berufshaftpflicht ist unabhängig davon erforderlich- siehe auch die Berufsordnung. Der/die TE soll erst mal versuchen, ein Oberarztgehalt zu erzielen, der Rest on top. Bei gut laufenden Praxen wurde hier auch schon mal ein knapp fünfstelliges Gehalt/Monat pro Vollzeit-FA in den Raum gestellt, das wäre dann ein ähnlicher Level. Zumal bei "fließend Duetsch in Wort und Schrift".
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #7
    Platin Mitglied Avatar von Dr.Nemo
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    Wow!

    Also ich hab gerade eine Berufshaftpflicht, die bei weitem nicht mal 3-stellig im Jahr ist, aber als Allgemeinmedizinerin mit wenig bis kaum invasiven Massnahmen konnte man das auch so gut einstellen.

    Fairerweise muss ich sagen, dass ich aktuell (bin hauptberuflich noch Mama ) Mo von 8.30 bis 18, Di Do von 8:30 bis 14 und Mi/Fr von 8:30 bis 12 arbeite

    Wäre es realistisch, wenn ich für dieses tatsächlich zB eine Bruttogehaltsvorstellung von 5800 bis 6300 vorschlage?
    Um es mal in nackten Zahlen zu nennen.

    (Ach so, Praxis überlegt, Sa Öffnungszeiten anzubeiten)
    Das Leben ist wunderbar!! Man muß nur den Mut haben sein eigenes zu führen...



  3. #8
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ohne Kenntnis von Ort oder Praxisstruktur ist das für eine Teilzeitstelle schon mal ein guter Einstieg. Ich würde noch festlegen, daß hier nicht noch pauschal weitere Tage "draufgesattelt" werden, z.B. den Samstag- wo auch keine Kita aufhat.
    Da man ja auch nicht unmittelbar am Umsatz durch die GKV profitiert ist es nur recht und billig, vertraglich auch Übernahme von Regresszahlungen an die GKV auszuschließen.
    Weitere Posten: Urlaub, Fortbildungstage/kosten und wer die KV BD- bzw. BDZ/INZ-Dienste macht bzw. wenn Du die, gerade als junge Frau, nicht selbst machen möchtest, einen Vertreter stellt.
    Eine Umsatzbeteiligung an Selbstzahlerleistungen kann man auch vereinbaren.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  4. #9
    Platin Mitglied Avatar von Dr.Nemo
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ohne Kenntnis von Ort oder Praxisstruktur ist das für eine Teilzeitstelle schon mal ein guter Einstieg. Ich würde noch festlegen, daß hier nicht noch pauschal weitere Tage "draufgesattelt" werden, z.B. den Samstag- wo auch keine Kita aufhat.
    Da man ja auch nicht unmittelbar am Umsatz durch die GKV profitiert ist es nur recht und billig, vertraglich auch Übernahme von Regresszahlungen an die GKV auszuschließen.
    Weitere Posten: Urlaub, Fortbildungstage/kosten und wer die KV BD- bzw. BDZ/INZ-Dienste macht bzw. wenn Du die, gerade als junge Frau, nicht selbst machen möchtest, einen Vertreter stellt.
    Eine Umsatzbeteiligung an Selbstzahlerleistungen kann man auch vereinbaren.
    Vielen vielen Dank für dies informativen und sehr nützlichen Angaben. An all das habe ich nicht gedacht. Danke
    Das Leben ist wunderbar!! Man muß nur den Mut haben sein eigenes zu führen...



  5. #10
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Dr.Nemo Beitrag anzeigen
    Vielen vielen Dank für dies informativen und sehr nützlichen Angaben. An all das habe ich nicht gedacht. Danke
    Gerne geschehen. Mir fällt noch gerade ein: die Nutzung des Privat-PKWs für Hausbesuche sollte auch vertraglich geregelt werden bzw. wer Schäden bezahlt etc... (ich würde das sowieso versuchen zu vermeiden). Bin gerade ein wenig verdutzt, weil Du ja die Praxis wohl schon länger von innen kennst und die wesentliche Dinge (Umgehen mit Regressen, KV-Dienste, Privat PKW- Nutzung etc.) mitbekommen haben solltest...
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