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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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  2. #32
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von DrSkywalker Beitrag anzeigen
    Bei Zahlung der reinen fördersumme kostet der Assistenzarzt immer noch fast 24.000 Euro im Jahr.
    Was muß der Arbeitgeber für einen Weiterbildungsassistenten denn -zusätzlich zur Fördersumme, die der Arbeitsgeber ja nicht selbst zahlt- noch zahlen?



    Zu Dr. Nemos Fall:
    Bis zu einem gewissen Grad verstehe ich, dass jeder Mitarbeiter in einer Praxis eine finanzielles Problem auslösen kann, wenn er/ sie länger fehlt. Es sind nunmal weniger Mitarbeiter vorhanden, als in einem Krankenhaus, so dass eine Lücke eben nicht auf vielen Schultern verteilt werden kann.
    Inwieweit es also seitens der Praxisinhaber Jammern auf hohem Niveau ist, kann ich nicht sagen.

    @Evil/ sonstige Niedergelassene/ Ahnunghabende: wie sichert man sich als Praxisinhaber gegen Personalausfall ab? Versichert man dieses "Risiko" (das Wort "Risiko" klingt natürlich nicht schmeichelhaft/ aber in der Tat entsteht ja ein Lücke, die es irgendwie zu füllen gilt) und kann -sofern man Personal findet- dann übergangsweise jemanden einstellen?
    Geändert von Relaxometrie (06.12.2019 um 20:40 Uhr)



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  3. #33
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Über die U1 ist ein gewisses Risiko abgedeckt, denke ich mal.



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  4. #34
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Was muß der Arbeitgeber für einen Weiterbildungsassistenten denn -zusätzlich zur Fördersumme, die der Arbeitsgeber ja nicht selbst zahlt- noch zahlen?
    Jährliche Lohnnebenkosten bei 4.800 Euro Brutto-Monats-Lohn des angestellten Arztes:
    5.130 Euro Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil)
    5.350 Euro Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil)
    720 Euro Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil)
    1.200 Euro Berufsgenossenschaft-Beitrag
    -----------------------------------------
    12.400 Euro sind schon mal die reinen Lohnnebenkosten

    Da ich selbst niemanden angestellt habe, kann ich bezüglich weiterer Kosten nur schätzen, aber ich würde annehmen, dazu kommt noch ein dreistelliger Betrag für die (sinnvollerweise extern ausgelagerte) Lohnabrechnung des Arbeitnehmers, gewisse Kosten für die arbeitsmedizinische Betreuung (Kosten sehr unterschiedlich je nach Umsetzung), mehrere hundert bis über tausend Euro Ergänzung der Betriebshaftpflichtversicherung, so dass sie auch angestellte Ärzte in Weiterbildung umfasst, außerdem Kosten für Arbeitskleidung und deren Reinigung, MPG-Einweisungen, und letzten Endes braucht der Arzt ja auch einen Arbeitsplatz. Insofern sind Kosten von mehr als 20.000 Euro, die auf den ausgezahlten Lohn noch oben drauf kommen, sicherlich realistisch. Wobei das für den Arbeitgeber natürlich trotzdem noch relativ günstig ist, denn für 25.000 Euro Vollkosten bekommt man ansonsten ja nicht mal eine Arzthelferin in Vollzeit.
    Geändert von Pflaume (06.12.2019 um 23:00 Uhr)



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  5. #35
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Die Lohnnebenkosten wären ja auch zu tragen, wenn das Gehalt nicht übernommen würde. Der eigentliche Knackpunkt ist doch folgender: es ist anscheinend im ach so reichen Deutschland offensichtlich nicht mehr möglich, in einer Praxis einen Arzt anzustellen und ihn angemessen selbst zu bezahlen, ihn selbst Umsatz und damit Einkommen erwirtschaften zu lassen, ebenso Ruecklagen für den normalen Fall der Welt, eine Schwangerschaft einer MA, zu erwirtschaften. Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Situation von interessierter Seite in den rosigsten Farben gemalt wie gerade bei der Landarztquote. Die Flugsicherung (siehe unten) z. B. beschäftigt auch zahlreiche Frauen und man hört einfach nicht, daß da trotz ueppigster Gehälter die Wirtschaftlichkeit der Firma im Schwangerschaftsfall infrage gestellt wuerde.



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