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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo alle zusammen,

    hab eine Kollegin, die jährlich "alle Belege" bei der Ärztekammer einreicht. Wir arbeiten in Hessen, wo es noch kein Logbuch gibt und unsere Chefärztin gehört zu denen, die gern mal Richtzahlen am Ende "vergisst" bzw vorzeitig "verjähren lässt". Die Kollegin meint, man müsse jährlich "alle Belege" incl. eines Zwischenzeugnisses einreichen, damit sie "angerechnet" werden. Dafür sei auch die Seite "Weiterbildung" im Mitgliederportal. Die ist bei mir leer. Die nette Mitarbeiterin der Ärztekammer hat wie immer mal wieder keine Ahnung, was meine Kollegin genau wo einreicht.

    Was reicht ihr denn so alles regelmäßig bei der Ärztekammer ein - und bei welcher Abteilung?



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wieso sollte man in der Weiterbildung jährlich irgendwas bei der Ärztekammer einreichen??? Und seit wann gibt es in Hessen kein Logbuch, das man ausfüllen kann? Es gibt garantiert ein Musterlogbuch (gab es ja zu meiner Zeit schon) und da sollten jährlich die entsprechenden Zahlen eingetragen werden. Incl. Mitarbeitergespräch. Kann man prima verbinden. Aber das dann an die Ärztekammer weiterreichen? Die schicken das nur wieder zurück, weil sie gar nicht wissen, was sie damit sollen.
    Und Zahlen „verjähren lassen“ geht doch in der Weiterbildung gar nicht. Was du gemacht hast, hast du gemacht. Ob der eine Ultraschall vier Jahre her ist oder sieben ist egal. Du musst am Ende der Weiterbildung, wie lange auch immer sie dauert, auf die geforderten Zahlen kommen.

    Kann es sein, dass ihr aneinander vorbeiredet? Meint sie vielleicht Fortbildungsbelege für Fortbildungspunkte, die sie einreicht? Als Fachärztin (vorher braucht man keine) oder meinetwegen fortgeschrittene Assistenzärztin?

    Entweder das oder hier treffen Ladungen von Halbwissen aufeinander...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Logbücher finden sich übrigens bei den Weiterbildungsordnungen. Dort sind in der Regel zwei Dateien verlinkt- einmal die Ordnung und einmal die Richtzahlen. Da findet man beim jeweiligen Fachgebiet das Logbuch.



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das einzige was verjähren kannin iat wenn man die Weiterbildung nicht in dem in der WBO angegebenen Zeitraum abschließt (also nicht die 5 Jahre, sondern eher so 10+)



  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Das einzige was verjähren kannin iat wenn man die Weiterbildung nicht in dem in der WBO angegebenen Zeitraum abschließt (also nicht die 5 Jahre, sondern eher so 10+)
    Was ja in Vollzeit nicht soo wahrscheinlich ist...
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