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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von Medi85 Beitrag anzeigen
    Kurze Frage dazu: Ist das so? Habe das auch schonmal gehört und gerade den Paragraphenteil der WBO Westfalen-Lippe durchforstet und nichts dazu gefunden...
    In der WBO Baden-Württemberg steht das im allgemeinen Teil. Mal schauen, ob das in der neuen WBO ab nächstem Jahr noch so sein wird...



  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Hä???? Welche Fortbildungen soll die Chefin denn anrechnen?
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #13
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    @Rickettsia: Auch in Hessen gibt es ein Logbuch für jede Fachrichtung, nicht nur das Muster der Bundesärztekammer. Das kann man ausfüllen lassen und einreichen. Klar, die wollen pro Stelle ein Zeugnis sehen, aber NUR das Zeugnis und dessen Anlagen reicht definitiv nicht aus. Und wann du den Kram ausfüllen lässt, ist denen herzlich egal, wenn am Ende die Zahlen und Unterlagen stimmen. Jährlich ist sinnvoller, weil man nichts vergisst. Und Zwischenzeugnisse wollen die nicht haben, wenn du die Stelle nicht wechselst. Wenn du fünf Jahre am gleichen Haus und in der gleichen Fachabteilung bist, reicht EIN Zeugnis völlig. Plus Anlagen zu Eingriffen etc (steht bei den einzureichenden Unterlagen, was man je Fach so braucht) und plus Logbuch. Steht auch alles bei den Anmeldungsunterlagen zur Facharztprüfung. Ausführlich... auch wenn die Seite der LÄKH zugegebenermaßen ein klein wenig unübersichtlich ist.
    Einreichen musst du den ganzen Kram erst, wenn du dich anmeldest. Vorher nicht.
    Es sei denn, es hätte sich seit meiner Facharztprüfung wesentliches geändert...

    Das mit den Fortbildungen verstehe ich nicht... Reine Fortbildungen werden nie auf die Weiterbildung angerechnet. Schau doch mal in euer Logbuch, was du brauchst (findet sich als Download auf der Seite der LÄKH...fand es sich zumindest in den letzten Jahren immer). Ich wüsste nicht, welche Fortbildungen im Logbuch stehen würden...

    Solange du in der Weiterbildung als Assistenzarzt bist, ist doch völlig egal, ob und welche Fobis du besuchst. Und die FortbildungsPUNKTE brauchst du erst ab Facharzt. Vorher kann ein Assistenzarzt damit gerade mal gar nichts anfangen. Und angerechnet werden die Punkte nicht von irgendwelchen Vorgesetzten sondern nur von der Ärztekammer. Ich glaube, du wirfst da Dinge durcheinander...

    Alles ein bisschen verworren. Vielleicht erkundigst du dich nochmal, worum es wirklich geht?
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin braucht man Kurse- aber die erkennt auch nicht der Chef/Weiterbildungsermächtigte an, sondern man schickt einfach die Teilnahmebescheinigung bei der Anmeldung mit.
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  5. #15
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Eben. Das wollte ich noch schreiben, hatte es dann aber vergessen. Da gehen ja auch keine Bescheinigungen oder Teile davon irgendwo verloren.
    Das sind aber dann auch Kurse, keine abteilungsinternen oder sonstwie angebotenen diffusen Fortbildungen.
    Und in aller Regel werden selbstverständlich Fortbildungen, die man in anderen Bundesländern absolviert, auch im eigenen Bundesland anerkannt.
    Bezüglich Kursen sollte das eigentlich auch so sein. Das kann man notfalls aber auch bei der Ärztekammer erfragen.
    Nur: Vorgesetzte geht das alles mal so gar nix an.

    EDIT: Die Sachbearbeiter bei der hessischen Landesärztekammer sind, wenn man nicht gerade die Urlaubsvertretung erwischt, fast immer sehr gut orientiert über das, was benötigt wird. Und mit einzelnen Ausnahmen auch wirklich hilfsbereit. Über die Ausnahmen kann man sich dann umso mehr ärgern Aber der Rest ist echt prima.
    Geändert von Feuerblick (03.09.2019 um 19:10 Uhr)
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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