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Leute, informiert euch vernünftig, steht alles in der Studienordnung / auf der Webseite des Dekanats. An den meisten Unis kann man ohne Angabe von Gründen zurücktreten, solange man die Ladung nicht erhalten hat. Aber mit Sicherheit kann dir das keiner hier im Forum sagen. Im Zweifelsfall ruft man kurz an und hat vom Dekanat eine sichere Aussage.
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Für solche Fragen ist das jeweilige Landesprüfungsamt (LPA) der richtige Ansprechpartner. Das Dekanat kümmert sich um universitätsinterne studienbezogene Angelegenheiten und kann bei den einzelnen Abschnitten der Ärztlichen Prüfung im Gegensatz zum LPA keine verlässlichen rechtlichen Auskünfte erteilen. Außerdem kümmert sich auch nur das LPA in Zusammenarbeit mit dem IMPP um die Zulassung und Organisation der einzelnen Abschnitte der Ärztlichen Prüfung.
Grundsatz: Wenn möglich, würde ich mir Sachverhalte immer schriftlich bestätigen lassen, um sich im Nachhinein darauf berufen zu können. Telefongespräche oder Gedächtnisprotokolle helfen nicht wirklich weiter.
Ansonsten kann ich mich der Meinung nur anschließen, dass man keinen Prüfungsversuch verschenken sollte. Wenn du die mündliche Prüfung nun bestehst, hast du im Frühjahr nur noch die mündliche Prüfung vor dir, was den Druck deutlich vermindert. Viel Erfolg bei der Prüfung!