Hmmm ich sehe diese Landarzt Quoten insgesamt auch sehr sehr kritisch. Aber der bayrische Vertrag klingt ja nun doch deutlich humaner. Elternzeit wird auch explizit erlaubt wobei man dann natürlich entsprechend länger als Landarzt tätig sein muss. Die Möglichkeit einer Teilzeit wird allerdings überhaupt nicht angesprochen oder habe ich etwas überlesen? Wäre interessant wie das Thema gehandhabt wird, wenn in einem solchen Vertrag nichts davon festgelegt wird.