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Thema: Bafög

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Nein, das stimmt so nicht!

    Zitat aus Bafög.de
    Elternunabhängige Förderung

    § 11 Abs. 3 BAföG enthält Ausnahmen von der elternabhängigen Förderung. Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn Auszubildende

    1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen,

    2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben,

    3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig waren oder

    4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig waren.

    Nummer 3 und 4 gelten nur, wenn die Auszubildenden in den Jahren ihrer Erwerbstätigkeit in der Lage gewesen sind, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.

    Also man bekommt nicht zwingend Bafög, nur wenn man eine 3 jährige Ausbildung gemacht hat und zusätzlich 3 Jahre gearbeitet hat. Man muss die oben genannten Kriterien auch erfüllen!



  2. #7
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    Wenn ihr BAföG für ein Studium / schulische Ausbildung beantragt, nachdem ihr nach einer Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig wart (und während der Erwerbstätigkeit ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt habt); zusammen mit der Ausbildung müsst ihr auf mindestens sechs Jahre kommen.

    Man muss danach auf ein bestimmtes Einkommen kommen. Ich bin unter dieses Gesetz gefallen. Hast du Punkt 4 überhaupt verstanden? Im Endeffekt hat dein Zitat mein gesagtes nämlich bestätigt.

    Ich und viele meiner Freunde fallen darunter. Und wir bekommen alle Bafög, ohne das wir ein bestimmtes Mindeseinkommen während der Ausbildung hatten. Danach ist es definitiv wichtig.



  3. #8
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    Zu deiner Frage, ja ich habe es verstanden. Das was du schreibst ist auch korrekt. Aber ich gehe nochmal ins Detail zur 4. Hier ist die Rede davon, ob man was während seiner Ausbildung verdient hat oder nicht. Schließlich gibt es Ausbildungsstätte, die einen nicht vergüten und man sogar selber aus seiner eigenen Tasche zahlen muss. Ich habe selber eine Freundin bei der es der Fall war. Der Antrag wurde abgelehnt, weil sie 1. während der Ausbildung nichts verdient hat und nur 4 Jahre gearbeitet hat. Bei ihr kamen weder 3. noch 4. in Frage. Nun bekommt sie ein „elternabhängiges“ Bafög. Ich hoffe, dass es nun verständlich ist, was ich hier sagen möchte.



  4. #9
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    Es ist relativ unerheblich wie viele Jahre man gearbeitet hat.


    Elternunabhängiges BAföG steht dir immer zu. Lediglich der bürokratische Aufwand und der Stress mit den Ämtern ist unterschiedlich.



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