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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Es geht um die Gefährdungsbeurteilung, die oft in Kliniken nicht vorhanden ist.
    Im MuSchuG steht ganz genau drin, welche Tätigkeit zulässig ist und welche nicht, und das greift, sobald eine Angestellte dem AG ihre Schwangerschaft meldet.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  2. #22
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    @freak: Ähm nein, so war das nicht gemeint.
    Meine Betriebe beschäftigen aus anderen Gründen keine Frauen in bestimmten Bereichen (nicht unbedingt weil die Firmen nicht wollen, es bewerben sich schlichtweg keine Frauen.) Deswegen ist es nicht soo das Problem, wenn es noch keine GB Schwangerschaft gibt. In der Regel ist auch die Gefährdung recht eindeutig.
    Ich berate aber über die gesetzlichen Grundlagen und so nach und nach setzen die Firmen das auch um. Es ist auch kein Kontrollschwerpunkt der Gewerbeaufsicht.
    Eine Ausnahme sind eben die Reinigungsfirmen.

    In einem Krankenhaus gibt es nun mal viel mehr Frauen und viel differenziertere Gefährdungen die dabei zu beachten sind (wie das Beispiel CMV zeigt). Deswegen ist es umso erschreckender, dass ausgerechnet da die gesetzlichen Vorgaben nicht umgesetzt werden.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #23
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Habe ich das richtig verstanden, dass es eigentlich für meinen Arbeitsplatz eine GB geben müsste, die ich auch unschwanger einsehen dürfte? Reicht da eine GB „Ärztin im KH xy“ für sämtliche Abteilungen? Oder muss die explizit „Ärztin auf Station x in Abteilung y“ sein?



  4. #24
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nicht nur "unschwanger einsehen"- der Arbeitgeber ist verpflichtet, dich über das Ergebnis zu unterrichten.

    Arbeitsplätze mit gleichartiger Gefährdung können zusammengefasst werden in einer GB, aber da sich die Gefährdungen je nach Abteilung und sogar teilweise je nach genauer Tätigkeit sehr unterscheiden können, reicht "Ärztin im Krankenhaus" nicht aus.
    Was möglich wäre, wäre eine abteilungsübergreifende GB für allgemeine Gefährdungen plus eine Ergänzung für die Abteilung oder Tätigkeit. Schau mal in die Dateien, die ich verlinkt habe, dann wird es klarer (die wäre für Tätigkeiten in Krankenhäusern sogar eher zu allgemein).

    Das kann im Einzelfall recht detailliert werden: Z.B. ist es ein Unterschied, ob eine Physiotherapeutin junge Sportler nach Knie-OP in der Gruppen-KG oder Gerätetraining anleitet, oder versucht den 85-jährigen ORSA-Patienten mit Hüft-TEP zu mobilisieren.

    Eine MFA kann in einer internistischen Terminambulanz Patienten annehmen und administrative Aufgaben übernehmen (im speziellen Fall gab es sogar günstige bauliche Gegebenheiten mit recht großem Abstand an der Anmeldung), aber eher nicht in der Notaufnahme in der Anmeldung oder Patientenversorgung arbeiten.
    Eine Ärztin könnte auch mit ein paar Einschränkungen in besagter Ambulanz arbeiten.
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #25
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    Ich habe die von unserer Uniklinik erarbeiteten Gefährdungsbeurteilung für meinen Arbeitsplatz (die es wirklich gibt) durchgelesen- diese sind komplett sinnlos.
    Als Ärztin (kein Unterschied ob PJ, Assistenzarzt oder FA) hätten alle Stationen besetzt werden gedurft (hallo? Infektstation? Onkologie? Wer verabreicht dann ambulante Chemos beim tobenden Kind?) Auch der Immunstatus war in der Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt.
    Ich hatte wegen alleiniger Einteilung in der Notaufnahme und unbekanntem CMV Status sofort Bescheid gesagt und den Zorn aller alter, männlicher Oberärzte auf mich gezogen. Auch im Assistentenkreis war die Stimmung schlecht, es ist es bei uns üblich, bis kurz vor 20. Woche volle Dienste zu machen und erst dann Bescheid zu geben. Ich wurde trotz bekannter Schwangerschaft immer wieder zu Tätigkeiten gedrängt, die nicht Mutterschutzkonform waren- und diese dankend abgelehnt.
    Im Nachhinein bin ich froh, die Mutterschaftsrichtlinien konsequent durchgezogen zu haben, am Arbeitsplatz wird von niemandem gedankt, gut fühle ich mich trotzdem nicht mit der Behandlung durch meine Kollegen.



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