Nein, für den MA macht es keinen Unterschied. Es sind einfach zwei verschiedene Arten mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Da der Gyn die genauen Gefährdungen nicht kennt, kann er eigentlich keine sachgerechte Entscheidung treffen. Es könnte ja sein, dass es eine andere Möglichkeit der Beschäftigung ohne unverantwortbare Gefährdung gibt. Z.B. reinigen von Büros.
In dem Fall war das vom Gyn ein vorläufiges, weil die Gefährdung nur vermutet, aber nicht beurteilt war.
Vergleichbar mit dem vorläufigen BV bei ungeklärter Immunität, bei vorher schon beurteilter Gefährdung.