Unsere LÄK prüft stichpunktartig nach, ob man gerade die Knackpunkte selbst erbracht hat... Zwei Kollegen (einer ein Jahr vor mir, einer in meinem Jahr) durften länger als Assistent arbeiten, weil der Katalog eben nicht nachweislich vollständig war.

Btw: Deine Weiterbildungsstätte hat die Weiterbildungsermächtigung nicht dafür bekommen, um Ihren Assistenten ein warmes Plätzchen zu bieten. Es ist Pflicht der Weiterbildner, die Assistenten gemäß WBO weiterzubilden. Also bitte einfordern, wenn man die notwendigen Eingriffe/Untersuchungen nicht innerhalb einer realistischen Zeit bekommt! Am Ende lässt dich die ÄK nämlich nicht zur Prüfung zu, weil dir Zeiten/Eingriffe/Untersuchungen fehlen und du selbst bist der Leidtragende der nicht ausreichenden Weiterbildung, die sich nur deswegen verzögert. Und ja, die prüfen manchmal durchaus nach. Am besten jährlich Logbuch ausfüllen und unterschreiben lassen. Da kann man auch gleich auf Fehlendes hinweisen...