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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
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    Ist Stk 3., ja muss man schon verheiratet sein. Aber ich hab das mal durchgerechnet, das bringt im Monat etwa 600 Euro Netto bei meinem Gehalt und bei der Steuererklärung gibt es auch deutlich weniger zurück, also extrem viel mehr bringt der Steuerklassenkram auch nicht.

    Ich meine das ich etwa 8000 Euro zusätzlich durch steuerfreie Sonn-, Feiertags und Nachtzuschläge bekomme, die sind auf der Abrechnung aber nicht in den 80642 Euro mitdrin, also sinds eigentlich ca. 88000 Euro Bruttolohn.

    Ich bin sicher unter den AÄ Kollegen hier auch nicht der Großverdiener, da gibt's Leute die noch deutlich mehr Dienste machen, oder welche die zusätzlich in verschiedenen Wachen NA fahren. Ich könnte sicher auch noch ein WE mehr machen oder eben NA Dienste leisten. Da hätte ich locker ein 6-stelliges Einkommen und hätte immer noch 2 WE im Monat frei. Freizeit ist mir aber wichtiger.



  2. #37
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    Nur noch mal kurz, weil ich das Gefühl habe, es ist nicht vollständig klar geworden:
    Der eigentliche Steuervorteil durch das Heiraten kommt durch das Ehegattensplitting und ist umso größer, je unterschiedlich hoch das Gehalt der Ehepartner ausfällt. Verdienen beide Partner exakt gleich viel, ist der Steuervorteil durch das Heiraten gleich Null, völlig egal, in welcher Steuerklasse man ist.

    Durch die Steuerklasse III wird pro Monat erstmal deutlich weniger Steuern vom Brutto abgezogen, jedoch wird dies durch die Steuererklärung im kommenden Jahr ausgeglichen. Vorteil: Mehr Netto auf dem Gehaltszettel und evtl der Vorteil, wenn man beabsichtigt, demnächst Elterngeld zu erhalten (das berechnet sich tatsächlich nach dem durchschnittlichen Monatsnetto auf dem Gehaltszettel [und ist gedeckelt]) oder, wenn man gerade etwas Kohle braucht, die man investieren möchte/muss. Nachteil: Wenn man wenig abzusetzen oder Steuersparendes hat, muss man mit einer Nachzahlung bei der nächsten Steuererklärung rechnen und das schön hohe Monatsnetto relativiert sich.



  3. #38
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    Das ist so nicht richtig. Ich habe seit Jahren StKl 3, und habe bei den Steuererklärungen immer zwischen 1500 und 5000 € zurück bekommen, je nachdem, ob ich besondere Aufwendungen hatte. Selbst jetzt, mit einem Zweitjob, der mit 6 besteuert wird, bekomme ich einiges zurück. Also nicht verallgemeinern, Steuerbelastung ist sehr individuell.



  4. #39
    Diamanten Mitglied
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    Nachzahlung ja eigentlich nicht. Nach meinem Verständnis funktioniert das mit den Steuerklassen ungefähr so dass derjenige mit Steuerklasse III den steuerfreien Grundbetrag von demjenigen mit Steuerklasse V übernimmt. Daraus resultiert das höhere Netto und es gleicht sich übers Jahr dann in der Steuererklärung ziemlich aus.

    Nachzahlung hast du dann wiederum schön mit dem Elterngeld. Das knallt ganz schön rein die Kombination wenn das Elterngeld dann wegfällt, ein Ehepartner aber noch nicht arbeitet und dann die Nachzahlung kommt...



  5. #40
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht richtig. Ich habe seit Jahren StKl 3, und habe bei den Steuererklärungen immer zwischen 1500 und 5000 € zurück bekommen, je nachdem, ob ich besondere Aufwendungen hatte. Selbst jetzt, mit einem Zweitjob, der mit 6 besteuert wird, bekomme ich einiges zurück. Also nicht verallgemeinern, Steuerbelastung ist sehr individuell.
    Es ist ja nicht so, dass man mit Steuerklasse automatisch immer zurückzahlen muss... Habe ich auch so nicht geschrieben meine Güte...
    Wie in dem Satz "Wenn man wenig abzusetzen oder Steuersparendes hat" auch eigtl ganz gut ausgedrückt ist.

    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Nachzahlung ja eigentlich nicht. Nach meinem Verständnis funktioniert das mit den Steuerklassen ungefähr so dass derjenige mit Steuerklasse III den steuerfreien Grundbetrag von demjenigen mit Steuerklasse V übernimmt. Daraus resultiert das höhere Netto und es gleicht sich übers Jahr dann in der Steuererklärung ziemlich aus.

    Nachzahlung hast du dann wiederum schön mit dem Elterngeld. Das knallt ganz schön rein die Kombination wenn das Elterngeld dann wegfällt, ein Ehepartner aber noch nicht arbeitet und dann die Nachzahlung kommt...
    Um jetzt wie von John Silver gewünscht, nicht zu verallgemeinern, sondern von sinnlosen Einzelfällen zu reden: Bei mir hat da gar nix reingeknallt, auch als meine Frau noch nicht wieder gearbeitet hat, nachdem sie kein Elterngeld mehr bekam...



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