Zitat von
PJler123
Guten Morgen,
ich habe während meines PJs 300€/Monat Vergütung erhalten. Da ich zudem BAföG erhalte, habe ich mich im Internet informiert und musste feststellen, dass die Vergütung eigentlich vom BAföG abgezogen werden müsste.
Im Arbeitsvertrag stand sinngemäß die Formulierung " 300€ monatlich als Taschengeld".
Nun habe ich meinen Arbeitsvertrag an das zuständige BAföG-Amt geschickt und darauf hingewiesen, dass ich die 300€ monatlich erhalte.
Mein Antrag wurde genehmigt. Im BAföG-Bescheid taucht weiterhin der Höchstsatz auf.
Ist das jetzt, rechtlich gesehen, in Ordnung und ich darf sowohl BAföG als auch das "Taschengeld" behalten?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
PJler123