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  1. #6
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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  2. #7
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    Zitat Zitat von PJler123 Beitrag anzeigen
    Guten Morgen,
    ich habe während meines PJs 300€/Monat Vergütung erhalten. Da ich zudem BAföG erhalte, habe ich mich im Internet informiert und musste feststellen, dass die Vergütung eigentlich vom BAföG abgezogen werden müsste.

    Im Arbeitsvertrag stand sinngemäß die Formulierung " 300€ monatlich als Taschengeld".

    Nun habe ich meinen Arbeitsvertrag an das zuständige BAföG-Amt geschickt und darauf hingewiesen, dass ich die 300€ monatlich erhalte.

    Mein Antrag wurde genehmigt. Im BAföG-Bescheid taucht weiterhin der Höchstsatz auf.

    Ist das jetzt, rechtlich gesehen, in Ordnung und ich darf sowohl BAföG als auch das "Taschengeld" behalten?

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    PJler123


    Hi,

    gab es bei dir inzwischen etwas neues zu dem Thema? Ich stehe selbst auch bald vor diesem Problem und daher wäre es toll zu wissen ob es Vorteile hat das ganze als "Taschengeld" zu bekommen



  3. #8
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    Zitat Zitat von Melli1992 Beitrag anzeigen
    Hi,

    gab es bei dir inzwischen etwas neues zu dem Thema? Ich stehe selbst auch bald vor diesem Problem und daher wäre es toll zu wissen ob es Vorteile hat das ganze als "Taschengeld" zu bekommen
    Hallo Melli,
    nein, es hat keine Vorteile gehabt

    Wurde ganz normal angerechnet.

    Grüße



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