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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Pécs, Ungarn
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    11
    Hallo liebe Forengemeinschaft,
    ich arbeite als Assistenzärztin in der Urologie im mittlerweile 4. Jahr auf 60%. Ich habe in der Weiterbildungszeit einen Sohn und dann Zwillinge bekommen und habe nach einem Jahr wieder angefangen mit Teilzeit in Elternzeit, was für mich und meine Familie gut passt. Ich bekomme also kein Elterngeld mehr!
    Bin 3 Tage die Woche regulär da (3*8h =24h/Woche) und mache zwei Anwesenheitsdienste am Wochenende pro Monat (2*12h), mit diesen Stunden komme ich genau auf 30h in der Woche, mehr darf man ja nicht in Elternzeit arbeiten.
    Wie sieht das denn aus, wenn man eine Woche im Urlaub ist, dürfte ich theoretisch mehr Dienste den Monat machen (hätte ja dann noch 24h übrig, die ich vor meinem Urlaub in Diensten ableisten könnte...)? Oder zählt da ein Urlaubstag als 8h Arbeitstag? Wir haben im November einen Personalengpass und einen Monat mal mehr Geld verdienen würde mir ganz gut passen, ich will aber definitiv nicht aus der Elternzeit fliegen und meinen Facharzt in Elternzeit beenden.
    Wer überprüft im Zweifel ob man mehr Stunden arbeitet...? Also Überstunden etc.? Überall steht, dass man dann aus der Elternzeit rausfliegt, allerdings wurde im letzten halben Jahr nichts überprüft...? Mein Arbeitgeber (mittelgrosses, städtisches Haus) hat überhaupt keine Ahnung von Teilzeit in Elternzeit.
    Wie klappt das bei Euch so? Habt ihr Antworten auf meine speziellen Fragen? Wie bekommt ihr es hin, nicht über die 30 Stunden zu kommen?
    Verwirrte Grüße,
    Frankam



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    10.01.2009
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    3.893
    Aus welchem Grund willst du unbedingt in der Elternzeit bleiben?



  3. #3
    small but dangerous
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    Narkosefachzwerg
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    4.171
    Also, bei mir ist der Anreiz fürs Arbeiten in Elternzeit eben diese 30h-Grenze, zusätzliche Stunden durch Dienste etc. sind nicht zulässig. Hätte ich einen 30h-Vertrag abseits der Elternzeit, würde ich eher 45h arbeiten aufgrund der Dienste.

    Bei meinem Arbeitgeber kapieren sie das mit den Diensten in Elternzeit aktuell null, bzw. häuft man bei Bereitschaftsdiensten teils viele Minusstunden an, weil man sie nicht in der nächsten Woche ausgleichen darf.
    Daher machen unsere Elternteilzeitler aktuell keine Dienste. Auch gut. Allerdings ist nur Grundgehalt nicht so üppig.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Genau das ist mein Grund. Die 30-Stunden Grenze und damit verbunden nur zwei Dienste im Monat. Sonst würde ich bei 60% locker 4-5 Dienste machen müssen + spontan Krankheitsvertretungen. Mein Mann arbeitet 100% in der UCH und macht dementsprechend Dienste, wir bekommen sonst die Kinderbetreuung (trotz Aupair) einfach nicht gestemmt.
    Und nebenbei will ich auch einfach nicht mehr. Mit den 30 Stunden seh ich meine Kinder auch schon so wenig, Familienzeit gibts dann nur an einem Wochenende im Monat etc.. ich will also einfach nicht mehr und einfach nur meinen scheiss FA durchziehen.
    Ich frag mich trotzdem, wie das mit den 30 Stunden funktioniert, wenn ich Urlaub habe...?!



  5. #5
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Urlaub gilt gearbeitet von der in diese Rechnung hibeinzubringende Stundenzahl. Eine Woche Urlaub zählt dort mit 24h hinein.



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