- Die Tarifverträge sind für alle Ärzte gleich, unabhängig von der Fachrichtung. Die MB-Verträge sehen nur eine bessere Bezahlung für Ärzte vor, die nicht mehr in der unmittelbaren Versorgung arbeiten. Das führt jetzt aber vom Thema weg.
-mit ein wenig Nachdenken wird man bemerken, daß der genannte Betrag fast schon auf OA-Level liegt oder bei einem Einsteiger fast das doppelte des Tarifgehalts beträgt.
Eine dauerhafte Verdoppelung des Gehaltes (als Einsteiger!) würde man durch Verdoppelung und vollständige Bezahlung der Wochenstunden und/oder ein Dienstmodell erreichen, was weder Schichtarbeit oder Bereitschaftsdienste vorsieht. Beides dürfte in der Chirurgie eher nicht der Fall sein. Und auch nicht AZG-konform.
off-topic: eine spürbare Erhöhung des Grundgehaltes kann man in Fächern erreichen, in denen nur eine Rufbereitschaft besteht, die aber häufig frequentiert wird. Hier zählt die angebrochene Stunde, und wenn man es schafft, im Schnitt einen Einsatz pro Stunde zu generieren, den aber kurz ausfallen zu lassen (5min für ein CCT z.B und danach wieder nach Hause), dann kommen bei zwei WE/Monat und ein paar Nächten ansehnliche Beträge zusammen. Das geht aber nur in wenigen Fachrichtungen und wird aufgrund der ständig steigenden Fallzahlen auch immer weniger praktiziert. In einer Radiologie würden für einen Anfänger auch erst ein, zwei Jahre vergehen, bis man derart selbstständig arbeiten darf, schon alleine wegen den geforderten Mindest- Zeiten für die FK.