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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #101
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    vllt ist das auch der zweitaccount von silent?



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  2. #102
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    also wann kommt die rückzahlung? ist da irgendwas festgelegt worden, wann die kHs das auszahlen müssen?



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  3. #103
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von holm1990 Beitrag anzeigen
    also wann kommt die rückzahlung? ist da irgendwas festgelegt worden, wann die kHs das auszahlen müssen?
    Morgen Punkt 9:25 Uhr muss das Geld auf deinem Konto sein. Falls nicht solltest du ab 9:26 deinen Arbeitgeber verklagen.



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  4. #104
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    im vertrag steht sinngemäß bzgl. der Verlängerung der Wochenarbeitszeit, dass man die über die 8h/tag hinaus ohne Ausgleich bis max. 58 h/woche verlängert. würdet ihr das ankreuzen? "ohne Ausgleich" sei etwas missverständlich, diese zusätzlichen stunden würden vergütet werden..
    Geändert von holm1990 (08.10.2019 um 09:28 Uhr)



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  5. #105
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    auweia.
    Entweder hat der/die TE schon einen Arbeitsvertrag, dann sollte er/sie das Grundgehalt auch ohne Telefonat mit der Personalabteilung herauslesen können. Falls nicht: bitte still schämen

    Wenn der/die TE noch keinen Arbeitsvertrag hat, dann gibts natürlich auch keine Nachzahlung.

    Bearbeitung von solchen Sachen dauert übrigens ca 3 Monate, wenn jetzt beide Seiten zugestimmt haben, würde ich im Nov/Dez. mit der Nachzahlung rechnen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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