also wann kommt die rückzahlung? ist da irgendwas festgelegt worden, wann die kHs das auszahlen müssen?
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vllt ist das auch der zweitaccount von silent?
also wann kommt die rückzahlung? ist da irgendwas festgelegt worden, wann die kHs das auszahlen müssen?
im vertrag steht sinngemäß bzgl. der Verlängerung der Wochenarbeitszeit, dass man die über die 8h/tag hinaus ohne Ausgleich bis max. 58 h/woche verlängert. würdet ihr das ankreuzen? "ohne Ausgleich" sei etwas missverständlich, diese zusätzlichen stunden würden vergütet werden..
Geändert von holm1990 (08.10.2019 um 09:28 Uhr)
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auweia.
Entweder hat der/die TE schon einen Arbeitsvertrag, dann sollte er/sie das Grundgehalt auch ohne Telefonat mit der Personalabteilung herauslesen können. Falls nicht: bitte still schämen
Wenn der/die TE noch keinen Arbeitsvertrag hat, dann gibts natürlich auch keine Nachzahlung.
Bearbeitung von solchen Sachen dauert übrigens ca 3 Monate, wenn jetzt beide Seiten zugestimmt haben, würde ich im Nov/Dez. mit der Nachzahlung rechnen.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"