Wenn du nur ein chirurgisches Weiterbildungszeugnis für die Zeit hast, wirst du es nicht zusätzlich zu dem 1 Fremdjahr anrechnen lassen können, und es ist auch fraglich, ob du das 1/2 Jahr Intensiv (innerhalb des einen Fremdjahrs) für das 1 Jahr Intensiv-Weiterbildung, das in der Anästhesie verlangt wird, anrechnen kannst, so dass du in der Anästhesie eventuell nur noch 1/2 Jahr Anästhesie machen müßtest. Sofern es in der Klinik, in der du die Intensivzeit absolviert hast, einen entsprechend weiterbildungsberechtigten Anästhesisten gibt, der dir guten Gewissens bescheinigen kann, dass du 1/2 Jahr bei ihm Weiterbildung in anästhesiologischer Intensivmedizin absolviert hast, wird dir das 1/2 Jahr vermutlich als anesthesiologische Weiterbikdung (in Intensivmedizin) zusätzlich anerkannt werden können. Das könnte man sich zum Beispiel vorstellen, wenn die Intensivstation, auf der du 1/2 Jahr warst, anästhesiologisch geführt war.
Generell dürfte es schwierig sein, in 3,5 Jahren alle Weiterbildungsinhalte zum FA für Anästhesie zusammen zu bekommen.