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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    Bisher war ich hier stille Leserin und habe auch viele wertvolle Tipps mitlesen dürfen.
    Allerdings bin ich ein wenig schockiert über viele der hier getätigten Aussagen. Ich selbst habe 2 chronische Erkrankungen und habe dieses Jahr Physikum geschrieben!
    Es ist durchaus auch mit Krankheiten möglich den ärztlichen Beruf auszuüben. Dafür gibt es Gott sei Dank viele Möglichkeiten.
    Ich will aber gar nicht näher auf diese Antworten eingehen die irreführender Weise einen ärztlichen Beruf in Frage stellen.
    Viel mehr möchte ich der Fragestellerin antworten und helfen.
    Es ist sehr wohl möglich Ausweichtermine/Ersatztermine zu bekommen wenn du es nicht schaffst alle regulären Termine wahrzunehmen. Lass dich da nicht entmutigen. Du brauchst dafür auch keine Schwerbehinderung. Ein Fachärztlich festgestellter chronischer Verlauf /Erkrankung mit Einschränkung im Uni leben reicht aus.
    Nachteilsausgleich/Chancengleichheit sollte da greifen. Du solltest am besten zum Dekan und zur Studienberatung für chronisch kranke Studierende gehen. Falls es sowas nicht gibt dann auf jeden Fall zum Dekan und dort einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen mit entsprechenden Attesten. Du hast sogar rein rechtlich schon einen Anspruch darauf. Wie du schon schreibst es geht um faire Möglichkeiten. Diese stehen jedem zu, unabhängig vom gesundheitlichen Zustand. Wäre dem nicht so, wäre nämlich auch das eine Form der Diskriminierung.

    Wünsche dir viel Erfolg dabei und weiter machen

    P.s. hier noch ein Link mit deinen Möglichkeiten

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  2. #32
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
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    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.950
    Grundsätzlich stellen chronische Erkrankungen nicht unbedingt ein Problem für den Arztberuf dar.
    Wenn jemand aber schon Schwierigkeiten hat, mit seiner Erkrankung regelhaft an einem simplen Präpkurs teilzunehmen, liegt die Frage, wie er oder sie dann später einen doch recht anspruchsvollen Beruf wie den des Arztes schaffen will, durchaus nahe.

    Ist halt doof, wenn man sich mühevoll durchs Studium kämpft und am Ende feststellt, daß es vielleicht weiterhin schaffbar ist, aber alles andere als ein erfüllendes Arbeiten. Wenn sich der Threadersteller dessen bewußt ist, ist ja alles ok, aber man glaubt nicht, wie blauäugig manche Anfrage hier im Forum ist-
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  3. #33
    Registrierter Benutzer
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    19.06.2012
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    4
    Halle Physikum2019!
    Hast Du auch Nachteilsausgleiche bei der ÄP durchsetzen können?
    Wenn ja - wie und welche?
    Danke!
    LG,
    alexm
    Zitat Zitat von Physikum2019 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Bisher war ich hier stille Leserin und habe auch viele wertvolle Tipps mitlesen dürfen.
    Allerdings bin ich ein wenig schockiert über viele der hier getätigten Aussagen. Ich selbst habe 2 chronische Erkrankungen und habe dieses Jahr Physikum geschrieben!
    Es ist durchaus auch mit Krankheiten möglich den ärztlichen Beruf auszuüben. Dafür gibt es Gott sei Dank viele Möglichkeiten.
    Ich will aber gar nicht näher auf diese Antworten eingehen die irreführender Weise einen ärztlichen Beruf in Frage stellen.
    Viel mehr möchte ich der Fragestellerin antworten und helfen.
    Es ist sehr wohl möglich Ausweichtermine/Ersatztermine zu bekommen wenn du es nicht schaffst alle regulären Termine wahrzunehmen. Lass dich da nicht entmutigen. Du brauchst dafür auch keine Schwerbehinderung. Ein Fachärztlich festgestellter chronischer Verlauf /Erkrankung mit Einschränkung im Uni leben reicht aus.
    Nachteilsausgleich/Chancengleichheit sollte da greifen. Du solltest am besten zum Dekan und zur Studienberatung für chronisch kranke Studierende gehen. Falls es sowas nicht gibt dann auf jeden Fall zum Dekan und dort einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen mit entsprechenden Attesten. Du hast sogar rein rechtlich schon einen Anspruch darauf. Wie du schon schreibst es geht um faire Möglichkeiten. Diese stehen jedem zu, unabhängig vom gesundheitlichen Zustand. Wäre dem nicht so, wäre nämlich auch das eine Form der Diskriminierung.

    Wünsche dir viel Erfolg dabei und weiter machen

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  4. #34
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    05.08.2019
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    3
    Zitat Zitat von Alexandra1979 Beitrag anzeigen
    Halle Physikum2019!
    Hast Du auch Nachteilsausgleiche bei der ÄP durchsetzen können?
    Wenn ja - wie und welche?
    Danke!
    LG,
    alexm
    Hallo Alex,

    Ja das habe ich auch bei der ÄP bekommen.
    Dafür musst du einen schriftlichen Antrag beim LPA stellen. Und der Ausgleich richtet sich nach deiner Erkrankung. Es ist nicht pauschal festgelegt. Allerdings muss man sagen dass der Nachteilsausgleich bei einer ärztlichen Prüfung nicht so einfach durchgeht wie bei einer Uni. Hast Unmengen an Attesten vorzulegen. U.a
    Amtsärztliches Attest(manchmal auch bei den Ärzten die das LPA bestimmt). Das ist ein schwieriges Unterfangen. Aber bei einer ÄP wäre ein Schwerbehinderten Ausweis von Vorteil.
    Aber unmöglich ist es nicht


    Grüße,



  5. #35
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Physikum 2019,
    Danke für Deine Antwort!...ich hatte den Nachteilsausgleich bis jetzt bei Klausuren
    erhalten, dieser war aber fast immer als Zeitverlängerung gewährt worden...ich habe einen SBH Ausweis, man sieht oder merkt mir die Einschränkung nicht sofort an, so daß das nicht immer auf Anhieb geklappt hatte in puncto Nachteilsausgleich..das LPA war bei mir diesbezüglich alles andere als kooperativ und wollte Einsicht in die gesamte VSA Akte, diese habe ich dem LPA nicht gewährt....
    Grüße,
    alexm
    Geändert von Alexandra1979 (12.10.2019 um 14:54 Uhr)



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