Zusätzlich lässt sich anfechten, dass da steht "im Abstand von MINDESTENS 10 Jahren".
Denn dieser Mindestabstand gilt doch nur, wenn der Befund der ersten der beiden Koloskopien auch unauffällig war. Ist dies nicht der Fall, ist eine Kolo soweit ich weiß danach früher indiziert, oder bringe ich da gerade was durcheinander?