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  1. #6
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    Die Leitlinie ist doch von 2015? Im April 2019 wurde die Krebsfrüherkennung modifiziert wie im Link s.o. dargelegt.



  2. #7
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    Guest
    Zusätzlich lässt sich anfechten, dass da steht "im Abstand von MINDESTENS 10 Jahren".

    Denn dieser Mindestabstand gilt doch nur, wenn der Befund der ersten der beiden Koloskopien auch unauffällig war. Ist dies nicht der Fall, ist eine Kolo soweit ich weiß danach früher indiziert, oder bringe ich da gerade was durcheinander?



  3. #8
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    Ultra spitzfindig, aber:

    Da steht "jeder ges. Krankenversicherte". Kann jeder jährlich nen HämOccult machen?^^

    Sehr sehr korrekt müsste es dann eig. heissen: jährlich ab Alter X.

    Falls es jmd. die Argumentation fürs Anfechten erleichtert...



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