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Antwortmöglichkeit B ist unklar gestellt mMn. denn da steht, dass eine neoadjuvante Strahlentherapie, eine Strahlenchemo oder eine Chemo außerhalb von Studien nicht indiziert seien. Aus der Frage wurde für mich aber in keinster Weise ersichtlich, dass sich das „neoadjuvant“ auch auf die Strahlenchemo bzw die Chemo beziehen sollte. Somit ist die Chemotherapie ja nun mal indiziert und die Aussage für mich ebenfalls falsch.
Hätte man es klar formulieren wollen, müsste es zum Beispiel heißen: „Strahlentherapie, Strahlenchemo und Chemo sollen außerhalb von Studien nicht neoadjuvant eingesetzt werden.“ Damit wäre es klar gewesen.
Könnte man anfechten, denke ich?