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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebes Medilearn-Team,

    noch mal zum Nachteilsausgleich, habe das nämlich immer noch
    nicht ganz verstanden!!!
    Ich habe gerade meinen Notenbescheid vom IMPP bekommen
    und habe 204 Punkte, ausserdem habe ich bei 3 von den 4
    nicht gewerteten Aufgaben eine mögliche Lösung angekreuzt,
    nämlich bei :

    12. b
    32. e
    76. b ( Auflage A )

    Trotzdem habe ich keinen Nachteilausgleich bekommen ( mir
    fehlt ja nur 1 Punkt zur 3 !!! ) Warum ????

    Das soll jetzt nicht blöd klingen, ich weiß, daß andere deswegen
    knapp an der 4 gescheitert sind, aber ich mache das auch schon zum 2. Mal und habe ziemlich viel dafür gelernt, deswegen hätte
    ich mich über die 3 schon sehr gefreut....

    Könnt ihr nicht nochmal genau erklären, wie das mit dem
    Nachteilsausgleich gerechnet wird oder mir zumindest sagen,
    warum ich nicht mal 1 Punkt für die 3 Aufgaben bekomme ?!

    Vielen Dank auch, bis dann,

    Schlumpfine



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  2. #2
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    die punkte die du richtig hast werden dir zugeschrieben , damit erhöht sich aber auch deine individuelle grenze zur 3!
    ich drück dir die daumen das es doch lklappt



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  3. #3
    Guest

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    Hallo Schlumpfine,
    vom IMPP hast du sicher nichts bekommen, sondern von deinem LPA. Abgesehen davon hast du zwar 3 der 4 eliminierten Aufgaben richtig, aber wenn du 204 Punkte hast und damit bei der Nachteilsprüfung 207, gleichzeitig aber die Notengrenze zur "3" auf 208 Punkte ansteigt, dann liegt eben kein Nachteil vor, weil deine Prüfungsleistung unverändert mit "4" zu bewerten ist. Natürlich ausgesprochen schade!
    Ciao Wäller



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