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  1. #1
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    Geändert von Colitis ulcerosa (11.10.2019 um 20:20 Uhr)



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Wenn Dein Chef Dir wahrheitswidrig nicht durchgeführte Untersuchungen bescheinigt, und es kommt raus, wird er bestraft.
    Fälscht Du die Zahlen (z.B. durch Hinzufügen einer Ziffer) oder gar die Unterschrift, und es kommt raus, dann wirst Du bestraft. Juristen werden das vermutlich als Urkundenfälschung werten. Geldstrafe und Rückstellung von der FA-Prüfung wäre da noch das mindeste. Wenn es dumm läuft, noch viel mehr (es sind schon Approbationen wg. Steuervergehen entzogen worden)

    Normalerweise werden in regelmäßigem Turnus WB-Gespräche durchgeführt (die auch im Logbuch bestätigt werden müssen). Dort sollen genau diese Punkte besprochen werden, damit diese Situation gar nicht erst nicht auftritt. Ok, Du hast vermutlich nicht hier studiert und auch bei Stellenantritt keinen gefragt, Dich nicht informiert und auch die Gespräche nicht eingefordert...daher unter Lehrgeld abbuchen und die Unterschriften bei der aktuellen WB-Stelle nachholen (es langt, wenn zum Schluß alles komplett ist).
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #3
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    Geändert von Colitis ulcerosa (11.10.2019 um 20:29 Uhr)



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Für was soll dich dein Chefarzt denn jetzt wieder anklagen? Und nein, dein Chef kann dich gar nicht anklagen, das ist Aufgabe der staatsanwaltschaft.

    Kannst du deine Fragen mal bitte etwas verständlicher und zusammenhängender formulieren????
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
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    Geändert von Colitis ulcerosa (11.10.2019 um 20:28 Uhr)



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