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Ich kann eure Überlegungen nachvollziehen. Allerdings ist ein Nichterkennen definitionsgemäß eine Anosognosie und eben leider kein Hemineglect.
Ich hab die Antwort mit der Extinktion genommen, da die Patienten mit Hemineglect ja eine Seite nicht wahrnehmen und es für sie dann diese Seite nicht gibt, sie also wie ausgelöscht ist.
Wie das zustande kommt, ist glaub ich nicht geklärt.
Ich finde die Frage dennoch auch fragwürdig. Denn es ist eine "Nichtwahrnehmung der Lähmung" beschrieben, keine "Nichterkennung". Und muss denn ein "bilateraler Reiz" vorhanden sein? Und liegt bei der als Aufmerksamkeitsstörung definierten Störung ein "Extinktionsphänomen" vor?
Ich finde die Frage mal wieder sehr schwammig formuliert, denn ich finde die "Nichtwahrnehmung" präzisiert ja nicht die Sinnesmodalität, also die Patientin wird ja z.b. ziemlich sicher die Lähmung visuell nicht wahrnehmen, oder?
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Wie gesagt, absolut nachvollziehbare Gedanken, aber schau dir vielleicht mal in Amboss das Beispiel zur Anosognosie an, das was da beschrieben wird, ist im Prinzip das was auch im Fallbeispielen genannt wurde. Ein bilateraler Reiz ist notwendig, da du ja sonst nicht zwischen Gesunder Seite und einem Neglect vergleichen kannst. Bei einem Neglect ist es durch starke Konzentration möglich, die Bewegung durchzuführen, er ist sich also gewissermaßen des Neglects bewusst. Bei der Anosognosie ist er das so wie ich es verstanden habe aber nicht. Das ist quasi ähnlich wie der Vergleich zwischen Halluzination und Pseudohalluzination. Zugegebenermaßen war aber dafür im Fallbeispiel nicht mal annähernd genug Information, um diese Frage sicher und differenziert zu beantworten.