Die letzten beiden Beiträge sind leider sachlich komplett falsch.
Selbstverständlich ist es in Deutschland Assistenzärzten erlaubt, KV-Dienste zu machen. Ich würde sogar sagen, es ist die Hauptstütze des Systems. Normalerweise langt als Qualifikation 2. oder 3. WBJ (Fach egal) plus eine auf eigene Rechung abzuschließende Haftpflichtversicherung über 3 Mio (sagt schon einiges aus, warum viele Ärzte das nicht gerne machen), dann kann es losgehen. Entweder aus Poolarzt auf eigene Rechung und Risiko, oder man arbeitet mit einem niedergelassenen Arzt zusammen und übernimmt gegen Entgelt dessen Dienste.
Die DRV hat sich bis jetzt das dem Thema herausgehalten, obwohl die Kriterien (zu 100% zugewiesene Dienstorte und Zeiten etc., zugewiesene Patienten ohne Wahlmöglichkeit) durchaus schon den Anfangsverdacht einer Scheinselbstständigkeit begründen würden. Der wesentliche Unterschied zum NA ist quasi nur das Blaulicht...
Das wiederum bestätigt meine Meinung, daß zumindest bestimmte Instituationen keineswegs so frei und unabhängig sind, wie sich das unsere Gründerväter vorgestellt haben- das gehört aber nicht zum Thema.