Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge
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Ja, .... wenn man besteht.
Es gibt auch immer wieder welche, die 3mal durchfallen und damit endgültig erledigt sind. Leider sind die Widerspruchs- und Klagefristen sehr kurz, so dass man dann nicht mehr wegen der ersten beiden Examensversuche den Rechtsweg beschreiten kann.
Außerdem kann man durchaus das eine tun ohne das andere sein lassen zu müssen. Sprich: Man kann durchaus wegen eines gescheiterten Prüfungsversuch klagen und zeitgleich weitere Prüfungsversuche unternehmen. Besteht man dann im 2. oder 3. Versuch, kann man ohne viel Aufwand das laufende Klageverfahren abblasen.
Ich würde niemanden den Rat erteilen wollen, auf seine Rechte zu verzichten.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge
Hey, danke Dir für deine Mühe!
Hast du zufällig noch den aktuellen Link zur Literatur (2) ? Wäre mir eine große Hilfe.
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passt, habs!