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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Im TVÄ sind drei FoBi-Tage festgelegt.



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    In BaWü gibt es 5 Tage Bildungsurlaub, d.h.zusätzlich zu den tariflichen könnte man noch 2 Tage beantragen. Wie genau das funktioniert kann ich leider nicht sagen, da wir durch eine Betriebsvereinbarung 5 Fobi-Tage haben.
    http://www.bildungsurlaub.de/infos_b...emberg_94.html



  3. #8
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    In BaWü gibt es 5 Tage Bildungsurlaub, d.h.zusätzlich zu den tariflichen könnte man noch 2 Tage beantragen. Wie genau das funktioniert kann ich leider nicht sagen, da wir durch eine Betriebsvereinbarung 5 Fobi-Tage haben.
    http://www.bildungsurlaub.de/infos_b...emberg_94.html
    Die fünf Tage gelten leider nur, falls nicht tarifvertraglich etwas anderes festgelegt wurde (habe selbst in BaWü gerabeitet). Beschwerden bitte an die zuständige Gewerkschaft richten, die das so verhandelt hat. Früher (TM) waren es ja mal fünf Tage. Übrigens ist auch die Fortbildungspflicht (ab FA sanktionsbewehrt) auf fünf Tage berechnet.
    Bildungsurlaub kann übrigens im Unterschied zur beruflichen Fortbildung auch für komplett fachfremde Dinge verwendet werden, wie Sprach- oder Töpferkurse.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    http://www.bildungsurlaub.de/infos_gesetz_96.html

    Dann verstehe ich das Bildungszeitgesetz vielleicht falsch. Es wird dort ja von Mindestanspruch gesprochen. Wenn ich im Tarifvertrag 5 Tage Fortbildung gewährt bekomme, wird das auf den Bildungsurlaub angerechnet und ich erhalte ihn nicht zusätzlich. Habe ich aber weniger Tage laut Tarifvertrag, warum sollte die Differenz verfallen? Das kann ich dem Gesetzestext nicht entnehmen.



  5. #10
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ich bin kein Jurist und kann das daher auch nicht schlüssig erklären. Man sollte aber beachten, daß die fünf Tage Bildungsurlaub in fast allen Bundesländern vorgesehen sind und von daher schon die Regelung aus dem Tarifvertrag obsolet wäre. Speziell in BaWü trat das Gesetz auch erst nach den MB-Verträgen in Kraft, nämlich 2015. Last but non least: die fünf Tage sind der Maximalanspruch "bis zu fünf Tage" . Vielleicht braucht es auch hier erst mal eine Klage?
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