Das gemeinsame Gespräch beschreibt das Vorgehen bei einem Auflösungsvertrag. Ganz einfach. Und ob es Sinn macht, einen lustlosen Mitarbeiter zu haben oder gar keinen, das muss der Arbeitgeber entscheiden.
Du kannst einen anderen Vertrag unterschreiben, wann du willst. Nur sollte dein anderer Vertrag bei Vollzeitstelle halt zum Antrittsdatum der neuen Stelle beendet sein.