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  1. #1
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    Da ging es doch um diesen Elektroschweißer in dem Fall. Bei der zweiten Frage soll man angeben, welcher Befund dann noch am wahrscheinlichsten ist. Offenbar die eingeschränkte Beweglichkeit (A).

    Aber warum denn nicht auch die Innenohrschwerhörigkeit (D)? Schweißen ist doch ordentlich laut, und wenn er die immer im „relativ kleinen Innenraum“ gemacht hat... puh.

    Anfechtbar?



  2. #2
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    mangan macht an sich auch Innenohrschwerhörigkeit



  3. #3
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    Schau mal unter Mangan. War glaube ich S. 15. Könntest Recht haben.



  4. #4
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  5. #5
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    Ja? Aber ich meinte es noch nicht mal im Speziellen auf das Mangan bezogen. Allein die Natur des Schweißens geht mit starker Lautstärke einher. Lest euch mal die Frage durch.. da steht in dem Fall „relativ kleiner Innenraum“. Dann kam ja die 101er Frage nach der Fallbeschreibung wo ja Mangan die Antwort war.

    Und bei der 102er Frage war als Frage bloß: Welcher weitere Befund ist bei dem Herrn am ehesten zu erwarten?

    Okay, eingeschränkte Beweglichkeit.
    ABER auch Innenohrschwerhörigkeit.
    Warum auch nicht?

    Wir hätten hier den typisch anfechtbaren Fall, dass 2 Antworten, bezogen auf exakte Fallbeschreibung und Fragestellung, richtig sind, und es somit eindeutig anfechtbar ist —was meint ihr? Das muss dann nicht mal zwingend mit Mangan zu tun haben.



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